Neues Förderprogramm zum Austausch von Nachtstromheizungen

„Wir warten nicht, bis es gesetzlich Pflicht wird, diese Klimakiller aus dem Verkehr zu ziehen“, sagte Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee. „Je früher auf moderne, effiziente Heizungen umgestellt wird, desto mehr Energiekosten können eingespart werden und desto besser ist das für unsere Umwelt und das Klima.“

Das Bundesbauministerium fördert mit einem neuen Programm den freiwilligen Austausch dieser Heizungstypen durch energieeffiziente, klimafreundliche Alternativen, bevor der Austausch ab 2020 Pflicht wird.

Eigentümer von Mehrfamilienhäusern können Zuschüsse von 250 Euro pro Gerät für die Außerbetriebnahme dieser als besonders ineffizient geltenden Heizungstypen beantragen. Voraussetzung ist, dass dies 2008 oder 2009 geschieht und Daten für die wissenschaftliche Auswertung der Maßnahme zur Verfügung gestellt werden. Pro Eigentümer ist die Förderung auf 50 Wohnungen begrenzt.

Die Außerbetriebnahme alter Nachtstromspeicherheizungen wird nach der neuen Energieeinsparverordnung ab 2020 Pflicht für Mehrfamilienhäuser mit mindestens sechs Wohneinheiten sowie größere Büro- und Gewerbebauten. 

Anmeldungen können bis zum 30. November 2008 an das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, Ref. II2 Modellvorhaben Nachtstromspeicherheizungen Deichmanns Aue 31-37 53179 Bonn gerichtet werden.

Auskünfte erteilt das Bundesamt unter der Telefonnummer  0228/ 99 401 1642.

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