Universitäten und Fachhochschulen ab 2007 autonom
Landtag Nordrhein-Westfalen beschließt Hochschulfreiheitsgesetz
Der nordrhein-westfälische Landtag hat in seiner heutigen Plenarsitzung das Hochschulfreiheitsgesetz beschlossen. Die NRW-Hochschulen werden damit ab dem 1. Januar 2007 in einem Maße autonom, das bundesweit bislang einzigartig ist.
Minister Pinkwart sagte in der Plenardebatte: „Dieses Gesetz läutet eine neue Ära in der Hochschulpolitik ein. Unsere Hochschulen können mehr, wenn man sie nur lässt. Die heutige Entscheidung ist ein Meilenstein bei der Aufholjagd.“
Durch das Gesetz werden die 14 staatlichen Universitäten und die 12 staatlichen Fachhochschulen als Körperschaften des öffentlichen Rechts verselbstständigt. Sie sind künftig keine staatlichen Einrichtungen mehr. Das Ministerium hat nur noch die Rechtsaufsicht, nicht mehr die Fachaufsicht. „Mit dem Hochschulfreiheitsgesetz geben wir den Hochschulen ein Höchstmaß an Gestaltungs- und Entfaltungsfreiheit“, sagte Pinkwart. „Die Hochschulen werden schneller, beweglicher und besser. Ihre Leitungen werden professioneller agieren können, ihre Mitarbeiter werden sich stärker mit ihrer Hochschule identifizieren können, und die Studierenden werden von dem Qualitätssprung profitieren, den das neue Hochschulrecht ermöglicht.“
Die Hochschulen erhalten ab 2007 weit reichende Kompetenzen für Finanz-, Personal- und Organisationsentscheidungen. So werden sie etwa künftig Arbeitgeber bzw. Dienstherr ihres Personals. Die Beschäftigten behalten dabei ihre bisherigen Rechte und Pflichten in vollem Umfang, die Tarifverträge bleiben gültig. Auch bei den Finanzen bekommen die Hochschulen weitgehende Handlungsfreiheit. Sie werden künftig über Zuschüsse finanziert und können dann frei wirtschaften, Geld ansparen oder Investitionen über Kredite vorfinanzieren. „Die Hochschulen werden auf diesem Weg nicht zu Unternehmen. Aber sie werden unternehmerischer geführt“, sagte der Minister.
Das Gesetz im Wortlaut finden Sie unter der Web-Adresse: http://www.innovation.nrw.de/Hochschulen_in_NRW/Recht/HFG.pdf.
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