Wirtschaft fordert gesetzliche Eingrenzung der Zugriffsrechte der Finanzverwaltung auf die EDV der Unternehmen

Die Spitzenverbände der Deutschen Wirtschaft unterstützen die Bemühungen einzelner Mitglieder des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages, die durch das Steuersenkungsgesetz per 1.1.2002 geschaffenen ausufernden Zugriffsrechte der Finanzverwaltung auf die elektronischen Daten der Unternehmen sachgerecht und praktikabel einzugrenzen. Die Wirtschaft appelliert an die Mitglieder des Finanzausschusses und den Gesetzgeber, die aktuellen Vorschläge zur Korrektur der Zugriffsrechte aufzugreifen und für deren rechtzeitige Verabschiedung zum 1.1.2002 zu sorgen.

Hintergrund der Forderung der Wirtschaft ist ein von unabhängiger Seite ausgearbeiteter Entwurf einer Gesetzeskorrektur, der den Mitgliedern des Finanzausschusses derzeit zur Beratung vorliegt. Dieser Entwurf zeigt die Schwachstellen der in der Abgabenordnung neu geschaffenen Zugriffsrechte auf. Ab dem 1.1.2002 müssen Unternehmen bis zu 10 Jahre steuerrelevante Daten digital vorhalten, um der Finanzverwaltung einen unmittelbaren Zugriff hierauf sowie eine maschinelle Auswertung zu ermöglichen. Allein die digitale Archivierung dieser Daten bedeutet für die Unternehmen einen immensen administrativen und finanziellen Aufwand.

Der Korrekturentwurf sieht vor, die Zugriffsrechte sowie die damit verbundenen Archivierungspflichten abzumildern, um zu verhindern, dass den Unternehmen in massiver Weise ein unverhältnismäßiger finanzieller und administrativer Aufwand aufgebürdet wird. Dies ist nicht nur für große Unternehmen, sondern insbesondere auch für kleinere und mittlere Unternehmen dringend erforderlich. Kleinstbetriebe sollten sogar ganz von der Pflicht zur Vorhaltung elektronischer Daten – unter Beibehaltung der Vorlage in Papierform – entbunden werden.

Kurz vor dem drohenden Inkrafttreten der ausufernden Zugriffsrechte bestätigen sich bei der Umsetzung der neugefassten Regelung die Probleme in der Praxis. Hierauf hat die Wirtschaft bereits in der Vergangenheit immer wieder hingewiesen. Bisher sind diese Bedenken jedoch weder vom Gesetzgeber noch von der Finanzverwaltung hinreichend berücksichtigt worden. Inzwischen wird jedoch auch dem Gesetzgeber und den Steuerbehörden offenbar immer deutlicher, dass ein durchgreifender Korrekturbedarf besteht. Insbesondere bereitet den Datentechnikern und den Steuerpflichtigen aufgrund der unklaren Gesetzesfassung die Trennung von steuerrelevanten gegenüber nicht-steuerrelevanten Daten kaum lösbare Probleme. Zudem ist die Aufbewahrungsfrist für die digitale Speicherung von 10 Jahren zu lang.

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