Durchschnittserlös für Strom 2008 um 5,8% gestiegen
Der Durchschnittserlös oder Grenzpreis wird ohne Mehrwertsteuer und ohne rückwirkende Stromsteuerrückerstattungen ausgewiesen. Er enthält jedoch die Netznutzungsentgelte, die Stromsteuer, die Konzessionsabgaben sowie Ausgleichsabgaben nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz.
Gemäß der Konzessionsabgabenverordnung dient der Grenzpreis den Energieversorgungsunternehmen als Grundlage zur Berechnung der Konzessionsabgaben. Das sind Entgelte, die die Energieversorgungsunternehmen den Gemeinden für das Recht zahlen müssen, die Letztverbraucher mit Strom zu versorgen und öffentliche Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zu nutzen.
Weitere Auskünfte gibt:
Jörg Kaiser,
Telefon: (0611) 75-2307,
E-Mail: joerg.kaiser@destatis.de
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