64% der Beamten des Bundes gehen mit 65 Jahren in Pension
Unter den Berufssoldatinnen und -soldaten erreichten 2006 rund 77% der 2.600 Neupensionäre eine der für sie gesetzlich festgelegten besonderen Altersgrenzen, 20% wurden auf Grund von einer Vorruhestandsregelung in den Ruhestand versetzt.
Unter den knapp 1.800 Beamtinnen und Beamten (im Folgenden einschließlich Richterinnen und Richter), die im Jahr 2006 mit 65 in den Ruhestand gingen, hat etwa die Hälfte zuvor von der Altersteilzeit Gebrauch gemacht. Die Möglichkeit, den aktiven Dienst auf Antrag mit Vollendung des 63. Lebensjahres zu beenden, nutzten 9% der neuen Pensionäre (2005: 11%). Der Anteil der Beamtinnen und Beamten des Bundes, die nach Vollendung des 60. Lebensjahres auf Antrag wegen Schwerbehinderung in den Ruhestand gingen, sank auf 6% (2005: 7%). Durch die Pensionsabschläge bei vorzeitigem Ruhestand nehmen im Vergleich zur Altersteilzeit zunehmend weniger Personen die Antragsaltersgrenzen in Anspruch.
Weiterhin gingen 2006 rund 300 Beamte aufgrund von Dienstunfähigkeit in den Ruhestand. Der Anteil der Pensionierungen wegen Dienstunfähigkeit ist somit bei den Beamtinnen und Beamten des Bundes von 16% (2005) auf 11% (2006) gesunken. Damit setzt sich der Trend einer kontinuierlichen Abnahme der Dienstunfähigkeit unter den neuen Pensionärinnen und Pensionären seit dem Jahr 2000 fort (2000:
39%).
Im Januar 2007 erhielten insgesamt 80.000 ehemalige Beamtinnen und Beamte des Bundes sowie 88.000 Berufssoldatinnen und -soldaten beziehungsweise deren Hinterbliebene Altersbezüge in Form von Ruhegehalt, Witwen- sowie Witwer- oder Waisengeld. Das waren zusammen 3.500 Versorgungsempfänger mehr als Anfang 2006 (+ 2%). Die Zahl der Pensionärinnen und Pensionäre stieg um 2,6% auf 119.000 und die der Hinterbliebenen blieb mit 48.000 annähernd konstant.
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