Neue Fortbildung für Veranstaltungsprofis

Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen unterschiedlichster Art stellen zunehmend eine professionelle Herausforderung für die Branche da, deren Bandbreite von kleinen Musikveranstaltern bis zu großen Kongress-, Tagungs- oder Messeorganisationen reicht.

Und aktuelle Zahlen belegen den Trend: In einer FORSA-Umfrage gaben 92 % der befragten Unternehmen an, dass sie regelmäßig Veranstaltungen, Konferenzen, Tagungen oder Messeauftritte durchführen. Dies bedeutet im Vergleich zu früheren Befragungen eine Steigerung von rund 12 %.

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat daher in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern eine neue Fortbildungsregelung für die Veranstaltungswirtschaft erarbeitet, um der wachsenden Bedeutung der Branche und den aktuellen Anforderungen aus der betrieblichen Praxis besser gerecht zu werden. Ab dem 1. Februar 2008 wird es eine staatlich anerkannte Fortbildungsregelung mit dem Abschluss „Geprüfter Veranstaltungsfachwirt/ Geprüfte Veranstaltungsfachwirtin“ geben. Die Inhalte sollen zudem sicherstellen, dass die Absolventen und Absolventinnen für die Herausforderungen, die sich aus der Öffnung und Globalisierung der Märkte ergebenden, gewappnet sind.

Geprüfte Veranstaltungsfachwirte/-innen sind künftig sowohl für selbstständige Tätigkeiten als auch für Tätigkeiten auf mittlerer Führungsebene in Unternehmen der Veranstaltungswirtschaft qualifiziert. Ihr Einsatzgebiet erstreckt sich auf:

o Messen und Ausstellungen,
o Kongresse und Tagungen,
o Kunst-, Kultur- und Sportveranstaltungen sowie
o Marketing-Events.
Sie verfügen über Qualifikationen unter anderem in den Bereichen Recht, Steuern, Unternehmensführung und Rechnungswesen. Darüber hinaus
o analysieren sie die Märkte und definieren zukünftige Marktchancen,
o konzipieren ziel- und teamorientiert Veranstaltungsprojekte aller Art (Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung),
o akquirieren Kunden, vermarkten Veranstaltungen kundenorientiert und
o nehmen Aufgaben der betrieblichen Aus- und Weiterbildung wahr.
Die neue Fortbildungsregelung ersetzt die bisher geltenden Regelungen der Industrie- und Handelskammern „zum Fachwirt/zur Fachwirtin für Messe-, Tagungs- und Kongresswirtschaft“. In einer Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2011 können die bereits begonnenen Fortbildungen nach den alten Regelungen abgeschlossen werden.

Das Bundesinstitut für Berufsbildung erarbeitet Fortbildungsregelungen auf Weisung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und in Zusammenarbeit mit Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis. Die Weiterentwicklung von Fortbildungsregelungen gehört neben der Neuordnung und Modernisierung der rund 350 Ausbildungsberufe im dualen System zu den zentralen Aufgaben des Bundesinstituts. So hat das BIBB in den vergangenen Jahren mehr als 50 Fortbildungsregelungen neu entwickelt bzw. modernisiert.

Weitere Informationen im Internetangebot des BIBB unter http://www.bibb.de/de/wlk30260.htm sowie bei

Martin Elsner, Tel.: 0228 / 107-2430; E-Mail: elsner@bibb.de

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Andreas Pieper idw

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