Deutsche Börse erweitert Aufnahmekriterien für DAX

Neues Regelwerk gilt ab Oktober 2006/ Zur Verkettung im September gilt geänderte Kappungsgrenze von 10 Prozent

Die Deutsche Börse will zukünftig in ihren Aktienindex DAX unter bestimmten Bedingungen auch Unternehmen mit juristischem Sitz im Ausland aufnehmen.. Das Unternehmen teilte am Dienstag mit, der Index stehe ab Oktober 2006 auch ausländischen Unternehmen offen, deren operativer Sitz in Deutschland ist oder deren Umsatzschwerpunkt im Handel an der Börse Frankfurt liegt. Die Auswahlkriterien für den Index, Börsenumsatz und Marktkapitalisierung, gelten unverändert. Diese Weiterentwicklung des Leitindex DAX berücksichtigt die zunehmende Internationalisierung der Märkte und erhöht die Attraktivität des DAX weiter. Die nächste reguläre Indexanpassung im September 2006 wird noch nach den bestehenden Regeln durchgeführt.

Bisher gelten für die Aufnahme in DAX die Kriterien Prime Standard-Listing, Freefloat von mindestens 5 Prozent, fortlaufender Handel auf Xetra und juristischer Sitz in Deutschland. Ab Oktober wird das Kriterium des juristischen Sitzes ausgedehnt: Unternehmen qualifizieren sich auch für den Index, wenn deren operatives Hauptquartier in Deutschland liegt oder bei denen der Umsatzschwerpunkt im Börsenhandel mit der Aktie an der Börse Frankfurt ist. Als operatives Hauptquartier gelten ein Sitz der (Teil-) Geschäftsführung oder ein Sitz der (Teil-) Verwaltungsführung. Dies muss von den Unternehmen als solches veröffentlicht werden. Das Merkmal Umsatzschwerpunkt ist erreicht, wenn mindestens 33 Prozent des Gesamtumsatzes in den jeweils letzten drei Monaten über die Börse Frankfurt inklusive Xetra liefen.

Diese neue Regeln finden auch Anwendung auf die Indizes MDAX, SDAX und TecDAX, die bisher grundsätzlich für internationale Unternehmen offen waren. In der Summe gleicht die Deutsche Börse so das Regelwerk für die Aktienindizes an. Um einen reibungslosen Übergang zu erzielen, werden Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Umstellung in den Indizes MDAX, SDAX und TecDAX enthalten sind, bei Nicht-Erfüllung der Kriterien frühestens im Dezember 2008 aus dem Index genommen.

Schon zur Verkettung im September reduziert die Deutsche Börse die Kappungsgrenze für das Gewicht eines Unternehmens in DAX auf 10 Prozent. Bislang gilt, dass das Gewicht eines Unternehmens in DAX auf 15 Prozent begrenzt ist; für alle anderen Auswahlindizes gilt schon heute eine Kappungsgrenze von 10 Prozent. Aktuell liegt in DAX nur E.on mit einem Gewicht von rund 10,9 Prozent über der neuen Grenze.

DAX®, MDAX®, SDAX® und TecDAX® sind eingetragene Marken der Deutsche Börse AG.

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