Lebensmittelwirtschaft begrüßt Vorschlag für praktikable Allergiekennzeichnung
Die Kommission hat heute einen Vorschlag für eine Änderung und Ergänzung der Etikettierungsrichtlinie vorgelegt. Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V. (BLL), Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft, begrüßt die Initiative zur Schaffung einer praktikablen Allergiekennzeichnung.
Die Lebensmittelwirtschaft hat sich seit Jahren für eine klare Kennzeichnung von Allergenen ausgesprochen. Es gab bereits Initiativen der Wirtschaft, bevor die Kommission in Ihrem Weißbuch zur Lebensmittelsicherheit das Konzept der Allergenkennzeichnung aufgegriffen hat.
„Die Regelungen müssen jedoch praktikabel sein und die Wahlfreiheit der Betroffenen darf nicht unnötig eingeschränkt werden. Die Lebensmittelwirtschaft begrüßt daher die Beschränkung der Kennzeichnungsverpflichtung auf ausgewählte Stoffe“, so Professor Dr. Matthias Horst, Hauptgeschäftsführer des BLL. „Die Aufnahme in eine Liste von Allergenen muss streng nach wissenschaftlichen Kriterien erfolgen.“
Hingegen findet das weitere Ziel des Vorschlages, die Abschaffung der sogenannten 25-Prozent-Regel, bei der Lebensmittelwirtschaft keine Unterstützung. Darunter versteht man die Möglichkeit, zusammengesetzte Zutaten unter 25 Prozent nur mit der Verkehrsbezeichnung aufzuführen. Dies machte es möglich, „Senf“ oder „Ketchup“ direkt in der Zutatenliste aufzuführen. Es wird allerdings positiv bewertet, dass gewissen Praktikabilitätsgesichtspunkten Rechnung getragen werden soll.
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