Entwicklung der Realsteuer-Hebesätze in Deutschland

Eine von IFSt und DIHK durchgeführte Untersuchung bei deutschen Gemeinden über 50.000 Einwohner zeigt tendenziell steigende Gewerbesteuer-Hebesätze in kleineren Städten und sinkende Sätze in einigen Großstädten.

Das Institut Finanzen und Steuern (IFSt) in Bonn führt jährlich in Zusammenarbeit mit dem DIHK eine Untersuchung über die aktuelle Entwicklung der Realsteuern (Gewerbesteuer und Grundsteuer) und deren Hebesätze durch. Nunmehr ist die IFSt-Schrift Nr. 393: „Entwicklung der Realsteuerhebesätze der Gemeinden mit 50.000 und mehr Einwohnern in 2001 gegenüber 2000“ erschienen.
Im Jahre 2001 wird die Gewerbesteuer im Durchschnitt mit einem Hebesatz von 428 v.H. erhoben. Gegenüber dem Vorjahr bleibt der gewogene Durchschnittshebesatz trotz einer größeren Zahl von Veränderungen konstant. Die Senkungen in einigen großen Städten haben die zahlenmäßig häufigeren Erhöhungen für den gewogenen Durchschnitt neutralisiert. Am stärksten erhöht hat sich die durchschnittliche Hebesatzanspannung in Sachsen-Anhalt (8 v.H.-Punkte); am stärksten ermäßigt im Saarland (-22 v.H.-Punkte).
Die Hebesätze bewegen sich zwischen 330 v.H. und 490 v.H. In den zwölf Großstädten mit mehr als 500.000 Einwohnern rangiert der Gewerbesteuerhebesatz in Berlin mit 410 v.H. am Ende, in Frankfurt/M. und München mit 490 v.H. an der Spitze.

Die Hebesätze bei der Grundsteuer A – der Grundsteuer der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe – liegen wie im Vorjahr bei durchschnittlich 258 v.H.. Deutlich höher ist der durchschnittliche Hebesatz der Grundsteuer B mit 447 v.H., zu der bebaute und unbebaute Grundstücke sowie die Grundstücke im Betriebsvermögen herangezogen werden. Er ist als Folge einer größeren Zahl von Hebesatzveränderungen (größte durchschnittliche Hebesatzanspannung in Sachsen-Anhalt mit 21 v.H.-Punkten und größte durchschnittliche Hebesatzermäßigung in Hessen mit -17 v.H.-Punkten) um 2 v.H.-Punkte gestiegen.

Die Gewerbesteuer erbringt mit fast 6 v.H. der gesamten Steuereinnahmen das vierthöchste Aufkommen aller Steuern, während die Grundsteuer knapp 2 v.H. zum Steueraufkommen beiträgt. Die Hebesätze werden von den Gemeinden eigenverantwortlich festgelegt; ihnen steht grundsätzlich auch das Aufkommen der Realsteuern zu (bis auf die Gewerbesteuerumlage, durch die derzeit rund 20 v.H. des Gewerbesteueraufkommens dem Bund und den Ländern zufließen).

Das Gewerbesteueraufkommen in 2000 (49 Mrd. DM) liegt als Folge des ertragsschwachen Jahres 1999 deutlich unter dem des Jahres 1999 (52,9 Mrd. DM). Das Aufkommen der Grundsteuer wächst stetig.
Die Einnahmen der neuen Länder aus den Realsteuern sind aufgrund ihrer geringen Wirtschaftskraft und den tendenziell niedrigen Hebesätzen allerdings nach wie vor unterdurchschnittlich.

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Clemens Esser idw

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