Deutsche Börse legt Kriterien für den Start der Indexberechnung neu fest
Die Deutsche Börse hat die Kriterien für die Berechnung ihrer Aktienindizes bei Handelsstart neu festgelegt. Ab dem 18. Oktober startet die Deutsche Börse die Berechnung ihrer Aktienindizes, wenn für jeden Index eine Mindestzahl aktueller Preise vorliegt. Mit den neuen Kriterien bildet der Eröffnungsstand der Indizes die aktuelle Marktlage besser ab. Damit macht das Unternehmen ihre Indizes attraktiver für Emittenten von Zertifikaten und Optionsscheinen sowie für Investoren, die in diese Produkte investieren. Die neuen Kriterien gelten für die Indizes DAX®, MDAX®, TecDAX® und SDAX®.
Nach den neuen Kriterien wird der erste Indexstand des DAX-Index berechnet, wenn aktuelle Preise von mindestens 20 Werten aus dem Index vorliegen. Bisher hat die Deutsche Börse die Index-Berechnung unabhängig von der Anzahl der verfügbaren Indexwerte täglich um 9.00 Uhr begonnen. Lagen keine aktuellen Preise vor, floss der letzte Vortagespreis in die Indexberechnung ein. Für MDAX und SDAX gilt entsprechend der neuen Kriterien eine Schwelle von 35 Werten, für den TecDAX analog zum DAX-Index 20 Werte
DAX®, MDAX®, TecDAX® und SDAX® sind eingetragene Marken der Deutsche Börse AG.
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