Frankfurter Wertpapierbörse will am etablierten Handelsbeginn festhalten

Der Börsenrat der FWB Frankfurter Wertpapierbörse hat am Donnerstag eine Neufassung der Börsenordnung beschlossen, die unter anderem den Rahmen der Handelszeiten so flexibilisiert, dass auch ein früherer Handelsbeginn möglich wäre. Gleichzeitig sprechen sich Börsenrat und Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse aber dafür aus, den Handelsbeginn mit der Eröffnungsauktion unverändert bei 9.00 Uhr zu belassen. Im Rahmen der neuen Börsenordnung kann die Geschäftsführung der FWB den Handelsbeginn flexibel anpassen, falls die Wettbewerbsituation in der Zukunft dies erfordern sollte.

Handelsteilnehmer und Investoren profitieren heute von einem umfangreichen Produkt- und Serviceangebot, hohen Servicelevels, höchster Liquidität und Transparenz bei der Preisfeststellung bei einheitlich standardisierten Handelszeiten in Europa von 9.00 bis 17.30 Uhr an den Hauptmärkten. Eine Vorverlegung des Handelsbeginns würde erheblichen Mehraufwand für Marktteilnehmer und Investoren bedeuten. Aus diesem Grund wurden die Handelszeiten im Jahre 1999 zwischen allen großen europäischen Marktplätzen vereinheitlicht.

Die Frankfurter Wertpapierbörse stellt sich mit der neuen Regelung dem zunehmenden Wettbewerb von Handelsplattformen in Europa. Ziel ist weiterhin als primärer Handelsplatz in einer Eröffnungsauktion die ersten Referenzpreise am Morgen festzustellen und während der gesamten Handelszeit die besten Preise zu liefern.

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