Steuerliche Sonderregelungen für ausländische Arbeitnehmer in Deutschland sind sinnvoll und umsetzbar

In vielen europäischen Ländern existieren im Gegensatz zu Deutschland steuerliche Anreize, um hoch qualifizierte Fach- und Führungskräfte aus dem Ausland anzuwerben. Die entsprechenden Steuervergünstigungen, die so genannten „Expatriates“ einen Anreiz zum Zuzug bieten, erleichtern Unternehmen die Entscheidung, bestimmte Geschäftsbereiche in diese Länder zu verlegen. Das zeigt die KPMG-Studie „Steuerliche Sonderregelungen für ausländische Arbeitnehmer (Expatriates) in Europa“, die Dr. Bernd Erle, im Vorstand bei KPMG für den Bereich Tax verantwortlich, gestern Nachmittag in Wiesbaden dem Hessischen Finanzminister Karlheinz Weimar übergeben hat.

„Ich danke der KPMG sehr für die Erstellung dieser Studie“, sagte Weimar. „Die Studie belegt anhand zahlreicher Beispiele aus anderen Ländern, dass es die unterschiedlichsten Modelle für Steuervergünstigungen gibt, von denen sich viele auch in Deutschland realisieren lassen. Damit bietet die Studie für uns eine wichtige Arbeitsgrundlage.“

Bernd Erle: „Die Studie zeigt, dass steuerliche Sonderregelungen für ausländische Fach- und Führungskräfte unter Beachtung der steuerlichen Rahmenbedingungen auch in Deutschland sinnvoll und umsetzbar sind. Dadurch würde der Standort Deutschland für ausländische Unternehmen attraktiver. Konkret bieten sich dafür – in Anlehnung an die Gesetze anderer europäischer Staaten – zwei Vorgehensweisen an, die sich in das deutsche Steuerrecht integrieren lassen. So könnte das Einkommen ausländischer Arbeitnehmer pauschal mit einem Steuersatz zwischen 25 und 35 Prozent besteuert werden. Als Alternative bietet sich an, bestimmte Aufwendungen zum Abzug zuzulassen beziehungsweise ausgewählte Aufwandserstattungen steuerfrei zu stellen. Allerdings muss sichergestellt werden, dass Unternehmen auf Grund der steuerlichen Vergünstigungen nicht ausländische den inländischen Arbeitskräften vorziehen.“

Unterschiedliche Voraussetzungen für Steuervergünstigung Steuerliche Sonderregelungen für Expatriates existieren in 13 der untersuchten europäischen Länder bereits seit längerem oder werden sukzessive eingeführt. Die Voraussetzungen sind dabei unterschiedlich. Sie reichen vom Nachweis einer besonderen Qualifikation des Arbeitnehmers (Belgien, Italien, Niederlande, Schweden, Schweiz) über ein bestimmtes Mindestgehalt des Expatriates pro Monat (Dänemark: 7.540 EUR, Finnland: 5.800 EUR) bis hin zu einer Höchstdauer der Auslandsentsendung (zwischen drei Jahren in Dänemark und sechs Jahren in Frankreich). In der Regel werden auch besondere Anforderungen an den Arbeitgeber gestellt.

Begünstigungsarten variieren

Auch die Art der gewährten Vergünstigungen ist von Land zu Land unterschiedlich. Dänemark und Spanien sowie Finnland haben für Expatriates einen gesonderten Steuersatz von 25 bzw. 35 Prozent eingeführt. Andere Länder haben die steuerliche Bemessungsgrundlage verringert: In Norwegen, Schweden und den Niederlanden müssen beispielsweise nur zwischen 15 und 30 Prozent des Bruttogehalts versteuert werden. In fast allen Ländern ist der Begünstigungszeitraum auf zwei bis zehn Jahre beschränkt.

„Das Land Hessen hat bereits im letzten Jahr einen Gesetzesantrag im Bundesrat eingebracht, der einen pauschalen Steuersatz in Höhe von 35 Prozent für ausländische Fach- und Führungskräfte vorsieht“, erklärte Finanzminister Weimar. „Deutschland benötigt in vielen Bereichen hoch qualifizierte ausländische Fach- und Führungskräfte. Insbesondere vor dem Hintergrund des Wettbewerbs zwischen den Finanzplätzen London und Frankfurt ist eine steuerliche Begünstigung von Expatriates in Deutschland wünschenswert. Unser aller Ziel muss es sein, den Standort Deutschland attraktiver zu machen. Da unser Land als Hochsteuerland angesehen wird, sind steuerliche Anreize für Expatriates umso wichtiger.“

Media Contact

Marita Reuter KPMG

Weitere Informationen:

http://www.kpmg.de

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