Jetzt Rußfilter nachrüsten!
Die Botschaft lautet: „Jetzt Rußfilter nachrüsten“.
Nach über vierjährigen Auseinandersetzungen um den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor tödlichem Feinstaub segnete der Bundesrat heute die steuerliche Förderung der Nachrüstung von Dieselstinkern mit Partikelfiltern ab.
„Endlich wurde die überfällige Entscheidung zur Filterförderung getroffen. Die ebenso unnötige wie unverantwortliche jahrelange Verzögerung ist Ergebnis falsch verstandener Rücksichtnahme von großen Teilen der Politik in Bund und Ländern gegenüber einer Automobilindustrie, die in ihrer Technologieentwicklung regelmäßig falsche Prioritäten setzt. Jetzt herrscht endlich Rechtssicherheit für die Autofahrer. Wer noch ohne Filter mit einem Diesel-Pkw unterwegs ist, sollte diesen schleunigst nachrüsten“, kommentierte Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) die Einigung.
Allerdings sei die verabschiedete Regelung weiter mit großen Defiziten belastet. Aus Rücksicht auf den Verband der Automobilindustrie (VDA) habe die Politik auf die gesonderte Förderung der Nachrüstung mit geregelten Partikelfiltersystemen, die 99% des Feinstaubs zurückhalten, verzichtet. Hier sieht die DUH dringenden Nachbesserungsbedarf. Die beschlossene Förderung so genannter ungeregelter Partikelminderungssysteme mit einer Mindestwirksamkeit von nur 30% bedeute Weltrekord – leider von unten: „Top Runner proklamieren und Down Runner praktizieren, das ist hier das Motto“, sagte Resch. Keine andere Regierung verlange eine so schwache Wirksamkeit der Dieselfilter.
Angesichts von jährlich etwa 17.000 vorzeitigen Todesfällen, die die Feinstaubbelastung laut WHO in Deutschland allein im Verkehrsbereich zur Folge hat, rechnet die DUH für die nahe Zukunft mit einer Verschärfung der Fahrverbote für ungefilterte Dieselfahrzeuge. Am 29. März entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig letztinstanzlich über die Frage, ob Kommunen und Bundesländer die Umsetzung verbindlicher EU-Regelungen zur Luftreinhaltung verweigern dürfen. Die Musterklage eines Münchner Bürgers wird von der DUH unterstützt. Sollte das BVerwG die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs bestätigen, können von hohen Feinstaubbelastungen betroffene Bürgerinnen und Bürger auf dem Gerichtsweg weitergehende Gegenmaßnahmen durchsetzen.
Die DUH beklagt außerdem eine gravierende Lücke der derzeitigen gesetzlichen Regelungen: Im Gegensatz zu anderen Autoabgasen ist derzeit eine Überprüfung der Wirksamkeit von Partikelfiltersystemen z. B. im Rahmen der regelmäßigen Abgasuntersuchungen nicht vorgesehen. Hier müsse die Politik dringend nachbessern, verlangte Resch.
Die von der Deutschen Umwelthilfe e.V. koordinierte Allianz „Kein Diesel ohne Filter“ hat das vierjährige Trauerspiel und die Einflussnahmen deutscher Automobilhersteller auf die Politik in der „Chronologie einer Blockade“ dokumentiert (www.duh.de).
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