Trend zu Einweg bei Getränken setzt sich fort Mehrwegquote sank 1999 auf weit unter 70 Prozent

Der Trend zum Einweg bei Getränkeverpackungen geht ungebremst weiter. Das belegen die Ergebnisse der Erhebung der Mehrweganteile bei Getränkeverpackungen für 1999. Dabei ist der Mehrweganteil auf 68,68 Prozent zurückgegangen. Bundesumweltminister Jürgen Trittin sprach von einer besorgniserregenden Entwicklung. Trittin: „Die Zahlen bestätigen, dass eine Pfandpflicht für Dosen und Einwegflaschen aus Glas und Plastik dringend geboten ist. Wenn wir den Trend zu Ex und Hopp nicht rasch stoppen, wird es in wenigen Jahren Mehrweg-Systeme nur noch in Nischenbereichen geben und die Vermüllung der Landschaft mit Dosen und Flaschen drastisch zunehmen.“

Nach der geltenden Rechtslage muss eine Pfandpflicht auf Einwegverpackungen erhoben werden, wenn die Mehrwegquote von 72 Prozent wiederholt unterschritten wird. Dies ist seit 1997 der Fall. Wesentlich für den anhaltenden Rückgang des Mehrweganteils ist die weiter gestiegene Abfüllung von Bier und Erfrischungsgetränken in Dosen. Bei Bier stieg sie gegenüber 1998 (20,5 Prozent) um mehr als 130 Mio. Liter und lag 1999 bei 21,8 Prozent. Besonders gravierend ist die Zunahme von Einweg-Kunststoffflaschen: Ihr Anteil hat sich innerhalb eines Jahres mehr als verdoppelt.

Das Ergebnis für 1999 löst – wie bereits die Erhebungen für 1997 und 1998 – erneut eine Nacherhebung der Mehrwegquote über einen Zeitraum von 12 Monaten aus. Ursprünglich war vorgesehen, gleichzeitig mit der Veröffentlichung der Ergebnisse für 1999 im Bundesanzeiger auch das Ergebnis der Nacherhebung für 1997 bekannt zu machen. Diese umfasst den Zeitraum von Februar 1999 bis Januar 2000. Die Bekanntmachung dieser Nacherhebung löst nach einer Frist von sechs Monaten eine Pfandpflicht zunächst für Einweg bei Bier und Mineralwasser aus. Wegen eines laufenden Verfahrens beim Oberverwaltungsgericht Berlin können diese Zahlen jedoch noch nicht veröffentlicht werden. Das Gericht hat erklärt, dass es etwas mehr Zeit benötigt, um über die Zulassung der Beschwerden mehrerer Unternehmen der getränkeabfüllenden Industrie und des Handels gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin zu entscheiden. Das OVG hat jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass seine Zwischenentscheidung keinen Vorgriff auf die endgültige Entscheidung bedeutet. Das Verwaltungsgericht hatte Anträge der Unternehmen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit denen die Bekanntgabe der Nacherhebung untersagt werden sollte, abgelehnt.

Tabelle:
Mehrweganteile bei Getränken insgesamt und nach Getränkebereichen (ohne Milch) und Anteile ökologisch vorteilhafter Verpackungen bei pasteurisierter Konsummilch in der Bundesrepublik in den Jahren 1991, 1997, 1998 und 1999 (in %)

Getränkebereich 1991 1997 1998 1999
Getränke insgesamt
(ohne Milch)
71,69 71,33 70,13 68,68
Mineralwasser 91,33 88,31 87,44 84,94
Fruchtsäfte und
andere Getränke ohne CO2
34,56 36,81 35,66 34,84
Erfrischungsgetränke
mit CO2
73,72 77,76 77,02 74,81
Bier 82,16 77,88 76,14 74,90
Wein 28,63 28,10 26,20 26,75
Pasteur. Konsummilch
insgesamt
26,27 30,21 25,0 21,9
Mehrweg 24,17 17,99 15,2 13,2
Schlauchbeutel 2,10 12,22 9,7 8,7

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