MRT endlich auch für Schrittmacherpatienten möglich

Premiere am Frankfurter Uniklinikum durch Kooperation des Instituts für Diagnostische und Interventionelle Radiologie und der Klinik für Kardiologie.

Die MRT-Untersuchung, auch Kernspintomografie genannt, von Patienten mit Herzschrittmachern war bisher verboten, da sie zu erheblichen Störungen der Geräte führen und somit für Patienten gefährlich werden konnte.

Diese implantierten Geräte sorgen mit kleinen elektrischen Impulsen dafür, dass das Herz bei spezifischen Erkrankungen schnell genug schlägt. Hierbei setzt das Herzschrittmachersystem Impulse frei, die über feine Leiter, so genannte Elektroden, ins Herz übertragen werden. Herkömmliche Schrittmacher sind jedoch empfindlich gegen stärkere elektromagnetische Felder, demnach auch bei MRT-Untersuchungen. In Deutschland leben schätzungsweise 500.000 Menschen mit einem Herzschrittmachersystem.

„Die Kernspintomografie wird immer wichtiger für die Diagnosestellung bei Patienten mit chronischen Herzerkrankungen, die häufig eben auch auf einen Herzschrittmacher angewiesen sind. Daher werden diesen Patienten an der Klinik für Kardiologie im Schwerpunkt Elektrophysiologie seit kurzem weltweit neuartige „MRT-fähige“ Schrittmachersysteme implantiert. Diese sind so konstruiert, dass weder die Elektronik Schaden nimmt noch die Elektroden unerwünschte Ströme ins Herz leiten. Dies erschließt weitläufige, bisher fehlende Diagnosemöglichkeiten für Herzpatienten.

Erstmals wurde jetzt vergangene Woche eine Herz-MRT-Untersuchung bei einem Patienten mit einem solchen MRT-fähigen Herzschrittmacher durchgeführt. Das Ergebnis kann sich sehen lassen: „Die Untersuchungsqualität ist durch Störimpulse (Artefakte) kaum eingeschränkt, so dass selbst die Untersuchung des Herzens ein gutes Bildergebnis liefert“, fasst die Radiologin Dr. Iris Burck begeistert die Maßnahme an der Uniklinik Frankfurt zusammen. Die enge Kooperation von Radiologie und Kardiologie hat dieses dieser Innovation möglich gemacht.

„Allerdings ist es nach wie vor wichtig, dass die Indikation und die MRT-Fähigkeit des jeweiligen Herzschrittmachersystems bei jedem Patienten individuell geprüft und freigegeben wird, denn die Patientensicherheit steht an erster Stelle“, so Prof. Vogl, Direktor des Instituts für Diagnostische und Interventionelle Radiologie.

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Ricarda Wessinghage idw

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