Kabinett beschliesst Meldepflicht für Biozid-Produkte
Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag von Bundesumweltminister Jürgen Trittin eine Meldepflicht für Biozid-Produkte beschlossen. Mit der sogenannten „Biozid-Meldeverordnung“ wird die Überwachung von unmittelbar geltenden EU-Vorschriften zu Biozid-Produkten durch die Vollzugsbehörden der Länder erleichtert. Zukünftig dürfen nur noch Biozid-Produkte verkauft werden, deren Wirkstoffe für das entsprechende EU-Prüfprogramm gemeldet worden sind. „Die Biozid-Meldeverordnung erleichtert die Überwachung der auf dem Markt befindlichen Biozid-Produkte. Sie trägt dazu bei, Umwelt, Verbraucher und Arbeitnehmer besser vor gefährlichen Bioziden zu schützen“, sagte Trittin.
Biozide sind Produkte wie Holzschutzmittel, Desinfektionsmittel, Insektizide, Rattengift und Anti-foulingfarben. Ihr Zweck ist es, auf chemischem beziehungsweise biologischem Wege Organismen zu bekämpfen, die für den Menschen und sein Umfeld schädlich oder unerwünscht sind. Diese Eigenschaft von Bioziden, lebende Organismen abzutöten, birgt jedoch auch das Risiko unerwünschter Nebenwirkungen für Mensch und Umwelt. Zukünftig dürfen Hersteller und Vertreiber von Biozid-Produkten ihre Artikel nicht mehr unbeschränkt auf den Markt bringen, sondern sind verpflichtet zuvor ihrer Meldepflicht nachzukommen. Dazu müssen alle enthaltenen Wirkstoffe deklariert und der Nachweis erbracht werden, dass sie geltenden Vorschriften entsprechen. Sobald von Seiten der Behörden die Richtigkeit dieser Meldung festgestellt wurde, wird eine Registriernummer vergeben, mit der die Marktfreigabe erteilt wird. Dies erleichtert die Überwachung. Eine ähnliche Regelung existiert bereits bei !
Pflanzenschutzmitteln.
Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.
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