Keinen Forschungsweg ausblenden, keine Option ausschlagen

Beim Internationalen Kongress des Kompetenznetzwerks Stammzellforschung NRW diskutieren heute und morgen in der Messe Düsseldorf internationale Forscher wissenschaftliche, ethische und rechtliche Fragenstellungen der Stammzellforschung. Innovationsminister Pinkwart unterstrich in seiner Eröffnungsrede die Notwendigkeit, dass namhafte Forscher sich an der öffentlichen Debatte beteiligen, ihre Arbeit erklären und damit auch zur Aufklärung der Öffentlichkeit beitragen.

Zugleich sagte Pinkwart: „Nicht nur die Forschung, auch die Politik trägt Verantwortung dafür, dass Chancen des Heilens genutzt werden können.“ Mit Aufmerksamkeit beobachte deshalb die Landesregierung die aktuelle Diskussion im Bundestag zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen in Deutschland. In diesem Zusammenhang wies Pinkwart besonders auf die Position der Deutschen Forschungsgemeinschaft hin, die für eine Abschaffung der Stichtagsregelung plädiere. „Stammzellforschung ist in Deutschland Grundlagenforschung, dazu gehört auch die Forschung an embryonalen Stammzellen. Selbst wenn langfristig einzelne Forschungswege für konkrete Therapieansätze überflüssig werden könnten, dürfen wir derzeit keinen Forschungsweg ausblenden“, sagte Pinkwart.

Mit Blick auf den gesetzlichen Rahmen der Stammzellforschung sprach Pinkwart sich in seiner Rede persönlich für eine Verschiebung der Stichtagsreglung als Minimalkonsens aus. Außerdem forderte er den Bundestag auf, das deutsche Stammzellengesetz auf das Inland zu beschränken, damit deutsche Forscher straffrei mit ihren ausländischen Kollegen kooperieren können, die mit jüngeren Stammzelllinien arbeiten. „Mein Ziel ist, dass deutsche Wissenschaftler zu gleichen Bedingungen und an qualitativ vergleichbaren Zelllinien forschen können wie ihre Kollegen in Europa oder in Amerika“, sagte Pinkwart.

Die bisherige Stichtagsregelung führt zu einer Sonderrolle deutscher Wissenschaftler in internationalen Forschungskooperationen, da sie im Gegensatz zu Wissenschaftlern vieler anderer europäischer Staaten keine embryonalen Stammzelllinien gewinnen dürfen. Lediglich im Einzelfall können Projekte mit importierten Zelllinien genehmigt werden, die vor dem 1. Januar 2002 im Ausland gewonnen wurden. Diese sind jedoch wegen Verunreinigungen mit Tierprodukten nicht für die Therapie geeignet.

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André Zimmermann idw

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http://www.innovation.nrw.de

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