Besserer Schutz für Bezahldienste im Rundfunk und Internet

Weiterer Baustein im Rechtsrahmen für den E-Commerce

Bezahldienste spielen im Bereich der Informations- und Kommunikationsdienste und im Rundfunk europaweit eine immer größere Rolle. Beispiele sind die Pay-TV-Angebote im Rundfunkbereich, Video-on-Demand und andere individuell im Internet abrufbare Dienste. Häufig nutzen Anbieter technische Verfahren, z. B. Decoder, um den Zugang auf ihre Kunden zu beschränken.

Mit dem „Gesetz zum Schutz von zugangskontrollierten Diensten und Zugangskontrolldiensten (Zugangskontrolldiensteschutzgesetz – ZKDSG)“ das am 23. März 2002 in Kraft tritt, soll die gewerbsmäßige Verbreitung von „Vorrichtungen“ verhindert werden, die dazu bestimmt sind, den geschützten Zugang von Fernseh- und Radiosendungen sowie von Tele- und Mediendiensten zu überwinden. Die Herstellung, Werbung und Wartung von entsprechenden Umgehungsvorrichtungen sind von nun an strafbar oder können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Bundesminister Dr. Werner Müller: „Dieser notwendige Schutz sorgt für mehr Investitionssicherheit bei den Anbietern von Bezahldiensten.“ Dies wird die Entwicklung neuer Informationsdienste der nächsten Generation mit der Hochgeschwindigkeitsübertragung von Sprache, Daten, Grafiken sowie von umfangreichem Video- und Fernsehmaterial beschleunigen und damit zugleich die rasche Markteinführung der modernen Technologien eines breiten Internet-Zugangs insbesondere über Telefonnetz (DSL), Mobilfunk (UMTS) und Breitbandkabel wirksam flankieren.

Mit dem Inkrafttreten des ZKDSG wird der Rechtsrahmen für E-Commerce um einen weiteren Baustein ergänzt. Bereits im letzten Jahr sind mit dem Gesetz über den elektronischen Geschäftsverkehr und der Neufassung von Signaturgesetz und -verordnung grundlegende Gesetzgebungsmaßnahmen realisiert worden. Müller: „Damit haben wir in dieser Legislaturperiode die rechtlichen Rahmenbedingungen für E-Commerce und die neue Diensten der Informationsgesellschaft umfassend modernisiert und Deutschland eine Spitzenstellung in Europa und darüber hinaus zugesichert.“

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