Sicherheitskennzeichnung wird aktualisiert

Deshalb ist darauf zu achten, dass Sicherheitszeichen – wichtig sowohl für die Produktmontage als auch für die Warnung vor den Gefahren, die von den Einzelteilen ausgehen können – international verständlich und in den verschiedenen Kulturen eindeutig erkennbar sind. Zudem hilft die internationale Verwendbarkeit der Sicherheitszeichen den Unternehmen, ihre Produkte weltweit vertreiben zu können.

Grundlagen zur Gestaltung von Sicherheitskennzeichnung sind Gegenstand der internationalen Normenreihe ISO 3864, die ins deutsche Normenwerk übernommen wurde. Zusätzlich sind in der ISO 7010 – ähnlich der nationalen Norm DIN 4844-2 – die Sicherheitszeichen enthalten, die international genormt und registriert sind. In der ISO 7010 wurden allerdings in den vergangenen Jahren eine Reihe von Zeichen aufgenommen, die sich von denen in DIN 4844-2 unterscheiden.

Der Normenausschuss Sicherheitstechnische Grundsätze (NASG) im DIN beabsichtigt daher, die in der DIN 4844-2 enthaltenen Zeichen an die international genormten Sicherheitszeichen anzupassen. Das gilt auch für deren Gestaltung, da einige der in DIN 4844-2 enthaltenen Sicherheitszeichen mit den aktuellen Gestaltungsgrundlagen der ISO nicht übereinstimmen. So entfällt in Zukunft die so genannte „Lichtkante“, ein gestalterisches Element an der äußersten Kante des Schildes, das einen Formkontrast herstellen sollte.

Aber auch einzelne Sicherheitszeichen wurden verändert. Das bekannteste Beispiel ist vielleicht das Sicherheitszeichen „Arzt“, das bisher ein Äskulapsymbol mit der um den Stab gewundenen Schlange zeigte. Im asiatischen Kulturraum jedoch steht die Schlange für das Schlechte und Böse – niemand würde dort hinter diesem Zeichen einen Arzt vermuten. Daher sieht ISO 7010 ein neues Zeichen vor, das nun auch in DIN 4844-2 eingeführt werden soll: es zeigt in stilisierter Form eine Person mit einem Stethoskop, ein Symbol also, das überall als Hinweis für ärztliche Hilfe verstanden wird. Das in allen „Erste-Hilfe“-Zeichen enthaltene Kreuz bleibt erhalten.

Einige Zeichen fallen ganz weg, da sie nur vereinzelt Verwendung fanden, doch es kommen auch neue Sicherheitszeichen dazu, zum Beispiel die Sicherheitszeichen „Sitzen verboten“ oder „Scheibe einschlagen für Zugriff“, das auf Stellen hinweisen soll, die zwecks Erlangung eines Fluchtwegs mit einem Hammer o. ä. eingeschlagen werden können.

Für weitere Informationen steht Frau Rosenkranz-Wuttig vom Normenausschuss
Sicherheitstechnische Grundsätze unter Tel. 030 2601-2713 zur Verfügung:
angela.rosenkranz@din.de.
Ihr Ansprechpartner:
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