EUROFORUM-Konferenz: "Erfolgreiche Nutzung von Zeitkonten für die bAV"

Überstunden für die Betriebsrente

Seit 1998 haben alle Beschäftigten das Recht, geleistete Überstunden für Zeiten der Freistellung auf einem sogenannten Zeitkonto anzusammeln. Seit 2000 kann das Guthaben eines solchen Kontos auch in eine Betriebsrente umgewandelt werden. Bislang nutzen aber erst wenige große und mittelständische Unternehmen Arbeitszeitkonten für die betriebliche Altersversorgung (bAV).

Die Chancen und Möglichkeiten für Arbeitgeber, Arbeitnehmer sowie für die Versicherungswirtschaft durch die Verbindung von Arbeitszeitkonten mit der bAV greift die EUROFORUM-Konferenz „Erfolgreiche Nutzung von Zeitkonten für die bAV“ (25. Januar 2004, Köln) auf. Gesetzliche und tarifliche Rahmenbedingungen werden ebenso vorgestellt wie steuerliche Facetten und Fragen der Insolvenzabsicherung.

Aus Sicht der Arbeitgeber erläutert Karsten Tacke (Arbeitgeberverband Gesamtmetall) die Inhalte von Betriebsvereinbarungen und geht auf die gesetzlichen sowie tariflichen Grundlagen ein. Dr. Andreas Hoff (Arbeitszeitberatung Dr. Hoff, Weidinger, Herrmann) gibt einen Überblick über die Potenziale flexibler Arbeitszeitgestaltung und zeigt die Anforderungen an Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf. Die Verknüpfung von Zeitkonten und bAV ist das Thema von Michael Krüger (AON Jauch & Hübener Consulting GmbH). Er geht auf die steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Arbeitszeitkonten ein.

Reinhard Golenia (Volkswagen AG) und Rudolf Kast (Sick AG) berichten über ihre Erfahrungen mit flexiblen Arbeitszeitmodellen und der Nutzung von Zeitkonten in der bAV. Das vollständige Programm finden Sie unter:www.euroforum.de/pr_zeitkonten

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Dr. phil. Nadja Thomas EUROFORUM Deutschland GmbH

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