Neues vereinfachtes Konzept zur Prüfung von Wohnungslüftungsgeräten

Ziel war es, Kennwerte zu ermitteln, die Bauherrn bzw. An­lagenplaner einen möglichst aussagekräftigen Vergleich verschiedener Woh­nungs­lüftungsgeräte ermöglichen soll. Wichtiges Kriterium bei der Ermittlung der Kenn­werte war es, die Prüfdauer und damit einhergehend die Prüfkosten zu minimieren, um die Entwicklung dieser energiesparenden Technik voranzutreiben. Durchgeführt wurde die Arbeit im Zusammenwirken zwischen mehreren Projektpartnern aus ver­schiedenen Bereichen der Wissenschaft und Praxis. So waren unter anderen das Passivhausinstitut aus Darmstadt, das Ingenieurbüro für Energieberatung „ebök“, Tübingen, sowie das Europäische Testzentrum für Wohnungslüftungsgeräte (TZWL) aus Dortmund am Forschungsvorhaben beteiligt. Die Arbeitsgrundlage bildete das Prüf­­reglement des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) in Berlin und aktuelle Normen zur Prüfung von Wohnungs­lüftungs­geräten. Die Kenngrößen wurden aus theoretischen Grundlagen abgeleitet und diese an­schließend auf dem Prüfstand mit Hilfe eines kombinierten Lüftungsgerätes verifiziert.

Als wesentliches Ergebnis des Forschungsvorhabens wurde gezeigt, dass sich kombi­nierte Wohnungslüftungsgeräte anhand weniger Kenngrößen prägnant energetisch be­schreiben und vergleichen lassen. So sollten zum Beispiel bei der Prüfung der Wohnungslüftungsgeräte die Massenströme an der Stelle gemessen werden, an der sie die thermische Gebäudehülle durchbrechen. Damit stehen dem Anlagenplaner direkt verwertbare Daten für die Berechnung der Energiebilanz des Gebäudes zur Verfügung.

Neu ist auch die in diesem Forschungsvorhaben entwickelte Beschreibung des kombi­nierten Betriebes mit Wärmepumpe für die Prüfung der verstärkt auf den Markt drängenden Kompaktgeräte. Dabei wurde das Ziel der Kosteneinsparung deutlich erreicht: Die Prüfdauer eines kombinierten Lüftungsgerätes inkl. Wärmepumpenbetrieb (Heizen und Trinkwassererwärmung) wurde ungefähr halbiert. Dieses wurde im Wesentlichem durch die Abkehr von der relativ aufwendigen Prüfung nach der EN 255-3, nach der ein vorgegebenes Zapfprofil abgefahren und die Leistungszahl über den Wärmeinhalt des gezapften Warmwassers und die elektrische Energieaufnahme des Gerätes bestimmt wird, erreicht. Es wurde an dieser Stelle ein vereinfachtes Verfahren aufgezeigt, welches es ermöglicht, mit nur einer einmaligen Aufheizung des Speichers des Kompaktgerätes aussagekräftige Kennzahlen zu ermitteln.

Das Vorhaben wurde maßgeblich vom Bundesamt für Bauwesen und Raumförderung (BBR) gefördert. Die Ergebnisse des Forschungsvorhabens werden u. a. ab dem kommenden Jahr zur Bewertung von Passivhauskomponenten (Wohnungslüftungsgeräte und Kompaktgeräte) eingesetzt. Weiterhin ist geplant, die Ergebnisse im Rahmen eines europäischen Verbundprojektes weiter zu entwickeln.

Media Contact

Ulrich Berlin idw

Weitere Informationen:

http://www.hs-bremen.de

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