ZAHL der WOCHE – Kaffeesteuer erbringt 2008 über eine Milliarde Euro für den Bund
Die Kaffeesteuer wird als Verbrauchssteuer auf Röstkaffee (Steuertarif 2,19 Euro je Kilogramm) und löslichen Kaffee (4,78 Euro je Kilogramm) erhoben. Zusätzlich werden kaffeehaltige Waren (zum Beispiel Cappuccino, Eiskaffee, Café au Lait) bei der Einfuhr in das deutsche Steuergebiet gemäß ihrem Kaffeeanteil mit der Steuer belastet.
Seit dem 1. Januar 1993 wird die Kaffeesteuer als Fertigproduktsteuer mit diesen Steuersätzen erhoben. Der Bund erzielte seitdem mit der Kaffeesteuer jährlich relativ konstante Einnahmen zwischen 0,973 Milliarden Euro im Jahr 2006 und 1,161 Milliarden Euro 1994. Aktuell ist die Kaffeesteuer in die Diskussion geraten, da beim Deutschen Bundestag eine Petition zur Abschaffung der Steuer vorliegt.
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