Einbürgerungen 2005 weiter rückläufig

Von allen Eingebürgerten des Jahres 2005 erwarben rund 77 100 (65,8%) die deutsche Staatsangehörigkeit auf Grundlage des Paragrafen 10 Absatz 1 Staatsangehörigkeitsgesetz in der Fassung vom 14. März 2005; das waren etwa 5 870 (- 7,1%) weniger als 2004 nach Paragraf 85 Absatz 1 Ausländergesetz eingebürgert wurden. Rechtliche Voraussetzung zur Einbürgerung war in beiden Fällen ein mindestens achtjähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland sowie der Besitz eines verfestigten Aufenthaltsstatus. In Deutschland lebende ausländische Ehegatten und minderjährige Kinder dieser Personen können nach kürzeren Zeiten eingebürgert werden. Die Zahl dieser Einbürgerungen fiel gegenüber dem Vorjahr von rund 19 900 auf rund 17 200 (- 13,6%).

Mit knapp 32 700 Eingebürgerten stellten die Personen mit türkischer Staatsangehörigkeit – wie schon in den Jahren zuvor – die größte Gruppe. Das sind knapp 28% aller Einbürgerungen; damit ist der Anteil von türkischen Personen an allen Eingebürgerten gegenüber 2004 (35%) deutlich zurückgegangen. An zweiter und dritter Stelle folgten Einbürgerungen von Personen aus Serbien und Montenegro (rund 8 820) und Polen (knapp 6 900).

2005 wurden insgesamt knapp 13 900 Personen mit Staatsangehörigkeit eines der Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion eingebürgert, knapp 13 200 hatten die Nationalität eines der Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien.

Im Vergleich zu 2004 haben Einbürgerungen von Personen aus Serbien und Montenegro (+ 150%) und Kasachstan (+ 106%) ungewöhnlich stark zugenommen, während die Rückgänge beim Iran (- 30%) und der Türkei (- 27%) am höchsten waren, gefolgt von Personen aus Afghanistan (- 23%).

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