20% mehr Grundsicherungsempfänger im Jahr 2004

Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, erhielten am Jahresende 2004 in Deutschland rund 526 000 Personen Leistungen der bedarfsorientierten Grundsicherung. Das sind 87 000 oder 19,9% mehr Empfänger als Ende 2003.

Die bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine eigenständige Sozialleistung, die – wie die Sozialhilfe – den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt sicherstellt und nach dem Grundsicherungsgesetz (GSiG) seit dem 1. Januar 2003 (BGBL. I S 1310, 1335) beantragt werden kann. Diese Sozialleistung können bei Bedürftigkeit 18- bis 64-Jährige, wenn sie dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, und bei Bedürftigkeit Personen ab 65 Jahren in Anspruch nehmen.

Insgesamt wandten die Kommunen und die überörtlichen Träger für Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz im Jahr 2004 brutto rund 2,22 Milliarden Euro auf. Netto – nach Abzug insbesondere von Erstattungen anderer Sozialleistungsträger – verblieben 2,09 Milliarden Euro. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Nettoausgaben damit um 55,2% gestiegen.

Mögliche Ursache für den Anstieg war das fortschreitende Abarbeiten der Grundsicherungsanträge, die im ersten Jahr nach In-Kraft-Treten des Grundsicherungsgesetzes, also 2003, aus unterschiedlichen Gründen nicht bewilligt werden konnten, sowie die fortschreitende Umstellung von bisheriger Sozialhilfe auf die neue Sozialleistung.

Etwa 233 000 Personen oder 44% der Empfänger waren zwischen 18 und 64 Jahren alt und erhielten Leistungen der Grundsicherung wegen ihrer dauerhaft vollen Erwerbsminderung. Damit bezogen 0,5% der Personen dieser Altersgruppe Grundsicherungsleistungen. Diese Menschen werden auch künftig dem allgemeinen Arbeitsmarkt voraussichtlich nicht mehr zur Verfügung stehen. 293 000 Personen oder 56% der Empfänger waren bereits im Rentenalter, das entspricht 1,9% aller Menschen ab 65 Jahren.

Rund 309 000 oder 59% der Hilfeempfänger waren Frauen, 217 000 Männer. Damit bezogen bundesweit 0,9% der Frauen und 0,7% der Männer ab 18 Jahren Grundsicherungsleistungen.

Mit 144 000 Personen war über ein Viertel der rund 526 000 Empfänger in stationären Einrichtungen untergebracht, zum Beispiel in Pflege- oder Altenheimen; knapp drei Viertel (382 000 Personen) lebten außerhalb von solchen Einrichtungen.

Wie im Jahr 2003 zeigte sich auch 2004 eine höhere Inanspruchnahme dieser Sozialleistung im früheren Bundesgebiet (ohne Berlin): Hier lag die Quote der Grundsicherungsempfänger bei 0,8%, während sie in den neuen Ländern 0,6% betrug. Die höchsten Quoten wiesen die Stadtstaaten Bremen (1,4%) und Hamburg (1,3%) auf, die niedrigsten waren in Thüringen (0,4%), Sachsen (0,5%) und Brandenburg (0,6%) zu beobachten.

Im Durchschnitt errechnete sich für einen Grundsicherungsempfänger zum Jahresende 2004 in Deutschland ein monatlicher Bruttobedarf von 589 Euro, wovon im Schnitt alleine 242 Euro auf Unterkunft und Heizung entfielen. Unter Berücksichtigung des angerechneten Einkommens in Höhe von durchschnittlich 276 Euro wurden je Empfänger netto monatlich etwa 313 Euro an Grundsicherungsleistungen ausgezahlt. (+ 5,0% gegenüber 2003).

Weitere Auskünfte gibt: Zweigstelle Bonn, Tim Weber, Telefon: (01888) 644-8140 E-Mail: sozialhilfe@destatis.de

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