Hochschulen können sich künftig mehr Studenten selbst aussuchen

Universitäten können sich künftig in den zugangsbeschränkten Fächern Medizin, Pharmazie, Biologie und Psychologie bis zu 60 Prozent ihrer Studienanfänger selbst aussuchen. Auch der Bundesrat stimmte am Freitag in Berlin einem parteiübergreifenden Kompromissvorschlag des Bundestages zu. 20 Prozent der Studienplätze in Mangelfächern sind weiterhin den Abiturbesten vorbehalten. Die restlichen 20 Prozent werden nach Wartezeit vergeben.

Auch bisher konnten sich die Hochschulen in Numerus Clausus- Fächern bis zu knapp 25 Prozent ihrer Anfänger selbst aussuchen – wovon sie aber nur selten Gebrauch machten. Für die Studentenauswahl sind jetzt im neuen Hochschulrahmengesetz (HRG) eine Fülle von Möglichkeiten vorgesehen. Dazu gehören neben fachspezifischen Tests und Auswahlgesprächen auch die besondere Gewichtigung von Noten im Abiturzeugnis – etwa Mathematik für das naturwissenschaftliche Studium. Auch eine Berufsausbildung oder Erfahrung im Arbeitsleben können Studienchancen erhöhen. Die neuen Regelungen treten vom Wintersemester 2005/2006 an in Kraft.

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