Unternehmensinsolvenzen in NRW: 15 % der Unternehmen mit mindestens 6 Mitarbeiter teilweise fortgeführt

Die im Jahr 1999 vorgenommene Reform des Insolvenzrechts sollte u.a. mehr insolventen Unternehmen eine Fortführung der Tätigkeit ermöglichen. Bislang liegen jedoch kaum repräsentative Daten vor, in welchem Umfang dieses Ziel erreicht wird. Dank der Unterstützung aus der NRW-Landesregierung und dem Justizwesen in NRW konnte das IfM Bonn hierzu erstmals Daten auf der Basis von Gerichtsakten abgeschlossener Regelinsolvenzverfahren aus den Eröffnungsjahrgängen 2004/05 von Unternehmen mit mindestens 6 Mitarbeitern erheben.

Lange Verfahrensdauer

In den Jahren 2004 und 2005 wurden in Nordrhein-Westfalen insgesamt 15.500 Unternehmensinsolvenzverfahren (darunter: 10.000 Einzelunternehmen und Freiberufler) eröffnet. Davon waren Ende 2008 weniger als die Hälfte (45 %) abgeschlossen. Die Gläubiger von Kapitalgesellschaften mussten durschnittlich länger als lange vier Jahre auf das Verfahrensende und die damit verbundene Schlussverteilung warten. Aber auch die Gläubiger von Einzelunternehmen mussten sich immerhin mehr als 2 Jahre gedulden.

Insolvenzplanverfahren noch die Ausnahme

In rund 40 % der untersuchten Fälle wurde der Insolvenzantrag erst gestellt, als das Unternehmen schon stillgelegt war und keine Fortführungsmöglichkeiten mehr bestanden. Doch auch bei den zum Antragszeitpunkt noch aktiven Unternehmen waren die Fortführungschancen gering, da zwei Drittel vor Prozessbeginn stillgelegt wurden, ohne dass die Gläubiger Einfluss auf die Verwertungsform nehmen konnten. Nur in 15 % aller untersuchten Verfahren wurde eine Fortführung erreicht, wobei i. d. R. Betriebsteile im Zuge einer übertragenden Sanierung an einen neuen Investor verkauft wurden. Lediglich 2 % der Unternehmen nutzten das Insolvenzplanverfahren zur Eigensanierung und damit die Chance auf einvernehmliche Lösungen abweichend von der gesetzlichen Verwertungsnorm. Allerdings ist die Akzeptanz in den letzten Jahren steigend.

Höchste Deckungsquoten im Insolvenzplanverfahren

Die Rückzahlungsaussichten sind für unbesicherte Forderungen gering. Bei Unternehmen, die bereits vor dem Insolvenzantrag stillgelegt waren, wurden im Schnitt nur 3 % der Forderungen bedient. Werden die Unternehmen zumindest zeitweise während des Verfahrens fortgeführt, steigt die Deckungsquote deutlich an (vgl. Abbildung). In Insolvenzplanverfahren konnten gut 14 % der Forderungen bedient werden. Bei übertragenden Sanierungen und bei Unternehmen, die im Verfahren geschlossenen wurden, lag die mittlere Deckungsquote zwischen 10 und 11 %.

Gründe für geringe Deckungsquoten

Die wesentlichen Gründe für geringe Deckungsquoten sind:

– Späte Insolvenzbeantragung durch die Unternehmer: Aufgrund der der damit verbundenen Stigmatisierung scheuen viele Unternehmer den frühzeitigen Insolvenzantrag.

– Mangelnde Nachvollziehbarkeit der Vermögensverwertung durch die Insolvenzverwalter: Eine Untersuchung der Eröffnungsgutachten zeigt z. B, dass die Sanierungschancen in vielen Fällen nur unzureichend geprüft werden.

– Hohe Verfahrenskosten: Von den Kosten entfällt der größte Teil auf die Honorare und die Auslagen der Insolvenzverwalter. In Experteninterviews bestätigten Rechtspfleger, dass die Gerichte diese Abrechnungen zwar gewissenhaft prüfen, dass aber Unsicherheiten in Bezug auf die Berechtigung von Dienstaufträgen und Zuschlägen bestehen.

– Geringe Erfahrungen mit Insolvenzplanverfahren: Die Gerichtsmitarbeiter werden insgesamt noch selten mit Fortführungslösungen konfrontiert, sodass ihnen die Routine bei der Abwicklung dieser komplexen Verfahren fehlt.

Potenziale nutzen

Potenziale zur Erhöhung der Deckungsquoten liegen in der Optimierung der Verfahrensführung und der Insolvenzverwaltertätigkeit. Notwendig sind Qualifizierungsmaßnahmen sowie höhere Personalkapazitäten an den Gerichten. Außerdem könnte die Verfahrenspraxis stärker auf Sanierungspläne ausgerichtet werden.

Fazit

Die Sanierungskultur in Deutschland entwickelt sich seit der Insolvenzrechtsreform verhalten positiv. Es werden mehr Unternehmensfortführungen als 1998 erreicht, jedoch wird der Alteigentümer nur in wenigen Fällen im Rahmen eines Insolvenzplans beteiligt. Dies ist vor dem Hintergrund der hohen Decksungsquoten von Insolvenzplanverfahren bedauerlich und versperrt den Unternehmern den Blick dafür, dass das Insolvenzrecht bei frühzeiteriger Insolvenzbeantragung gute Möglichkeiten zur Unternehmenssanierung bietet.

Veröffentlichung

Icks, A.; Kranzusch, P. (2010): Sanierungen in Insolvenzverfahren – übertragende Sanierungen und insolvenzplanbasierte Eigensanierungen in NRW, in: Institut für Mittelstandsforschung Bonn (Hrsg.): IfM-Materialien Nr. 195 Bonn.

Download unter http://www.ifm-bonn.org/index.php?id=858

Hintergründe zum IfM Bonn

Das IfM Bonn wurde im Jahr 1957 gegründet. Träger des Instituts sind das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen. Das IfM Bonn erforscht die Lage, Entwicklung und Probleme des Mittelstands rund um die Themenfelder Mittelstand und Gesellschaft/Staat, Lebenszyklus von Unternehmen, Unternehmensführung und stellt umfangreiche Daten zur Mittelstands- und Gründungsstatistik bereit.

Ansprechpartner

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Tel.: 0228 – 72 99 7 – 41
E-Mail: kranzusch@ifm-bonn.org
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