Mehr Selbstbestimmung für Erblasser

Annäherung von Universität und Rechtspraxis

Am 1. Januar 2010 ist die Reform des Erbrechts in Kraft getreten. Änderungen betreffen zum Beispiel den Pflichtteil für Angehörige. Mit den neuen Regelungen beschäftigt sich das „Bochumer Erbrechtssymposium“, das Prof. Dr. Karlheinz Muscheler von der Juristischen Fakultät der RUB am 8. September 2010 veranstaltet. Es ist eine der größten Tagungen, die zum Erbrecht bisher stattgefunden haben: Bis jetzt sind schon mehr als 350 Teilnehmer angemeldet. Das Symposium soll künftig jedes Jahr in der ersten Septemberhälfte an der RUB stattfinden.

Neues Gesetz seit Januar

Von dem Grundsatz, dass jeder sein Vermögen frei vererben kann, macht das deutsche Erbrecht eine wichtige, oft unterschätzte Einschränkung: Mit dem Pflichtteilsrecht können die eigenen Kinder oder der eigene Ehegatte eine Beteiligung am Nachlass erzwingen, selbst wenn sie enterbt wurden. Hierdurch wird das Selbstbestimmungsrecht des Erblassers erheblich eingeschränkt. Dies hat auch der Gesetzgeber erkannt und zum 1. Januar 2010 einige Anpassungen vorgenommen. Beispielsweise kann man den eigenen Angehörigen nun problemloser den Pflichtteil entziehen. Auch wurde der Weg erleichtert, durch frühzeitige Schenkungen das Pflichtteilsrecht der Verwandten zu beschneiden.

Vorträge zur geänderten Rechtslage

Ehemalige und aktuelle Doktoranden halten wissenschaftliche Vorträge rund um die aktuelle Erbrechtsreform. Renommierte Erbrechtspraktiker aus Anwaltschaft und Justiz formulieren ihre Erwartungen an die Erbrechtswissenschaft. Das „Bochumer Erbrechtssymposium“ führt unter dem Leitwort „Erbrechtswissenschaft trifft Erbrechtspraxis“ Wissenschaftler, Rechtsanwälte, Notare, Richter und Studierende zusammen. Die Veranstaltung will einen Beitrag dazu leisten, Universität und Rechtspraxis wieder einander anzunähern. Es geht um die Frage, was Wissenschaft und Praxis voneinander lernen können, wie sie voneinander profitieren können. Im Rahmen des Symposiums wird auch das neue Erbrechtslehrbuch von Prof. Dr. Karlheinz Muscheler präsentiert.

Weitere Informationen

Prof. Dr. Karlheinz Muscheler,
Lehrstuhl für Deutsche Rechtsgeschichte,
Bürgerliches Recht und Handelsrecht,
Tel. 0234/32-22264, E-Mail: ls.muscheler@jura.rub.de

Media Contact

Dr. Josef König idw

Weitere Informationen:

http://www.rub.de/ls-muscheler

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