Ende 2006: Rund 8% mehr Grundsicherungsempfänger

Insgesamt bezogen damit 1,0% der Bevölkerung ab 18 Jahren diese Sozialleistung. Gegenüber 2005 erhöhte sich die Zahl der Hilfebezieher um rund 52 000 Personen oder 8,2%. Seit dem ersten Erhebungsstichtag am Jahresende 2003, als rund 439 000 Grundsicherungsempfänger gemeldet wurden, hat sich die Zahl bis zum Jahresende 2006 um 55,4% erhöht.

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine seit 1. Januar 2003 bestehende Sozialleistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt sicherstellt. Seit 1. Januar 2005 werden diese Leistungen nach dem 4. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII „Sozialhilfe“) gewährt. Sie können bei Bedürftigkeit von 18- bis 64-jährigen Personen, wenn diese dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, sowie von Personen ab 65 Jahren in Anspruch genommen werden.

Ende 2006 waren etwa 311 000 Personen (+ 8,4% gegenüber dem Vorjahr) oder 46% der Grundsicherungsempfänger zwischen 18 und 64 Jahren alt und erhielten Leistungen der Grundsicherung aufgrund ihrer dauerhaft vollen Erwerbsminderung. Damit bezogen 0,6% der Personen dieser Altersgruppe Grundsicherungsleistungen. Diese Menschen werden auch künftig dem allgemeinen Arbeitsmarkt voraussichtlich nicht mehr zur Verfügung stehen.

371 000 Personen (+ 8,1% gegenüber dem Vorjahr) oder 54% der Grundsicherungsempfänger waren 65 Jahre und älter. Somit bezogen 2,3% aller Personen dieser Altersgruppe Grundsicherungsleistungen, die den Lebensunterhalt der Empfänger sichern.

Frauen stellten mit rund 388 000 Personen oder einem Anteil von 57% die Mehrzahl der Leistungsempfänger. Allerdings stieg im Vergleich zum Jahr 2005 die Zahl der männlichen Hilfebezieher mit einem Plus von 9,4% etwas stärker als die der Frauen (+ 7,3%).

Insgesamt bezogen bundesweit 1,1% der Frauen und 0,9% der Männer ab
18 Jahren Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Mit 174 000 Personen war mehr als ein Viertel der rund 682 000 Empfänger in stationären Einrichtungen untergebracht, zum Beispiel in

Pflege- oder Altenheimen; knapp drei Viertel (508 000 Personen) lebten außerhalb solcher Einrichtungen.

Wie in den Vorjahren zeigte sich auch 2006 eine höhere Inanspruchnahme dieser Sozialleistung im früheren Bundesgebiet (ohne Berlin): Hier lag die Quote der Grundsicherungsempfänger bei 1,0%, während sie in den neuen Ländern 0,7% betrug. Die höchsten Bezugsquoten wiesen die Stadtstaaten Berlin (1,8%), Bremen (1,7%) und Hamburg (1,6%) auf. Die niedrigsten Bezugsquoten waren in Thüringen und Sachsen (je 0,6%) festzustellen.

Im Durchschnitt errechnete sich für einen Grundsicherungsempfänger zum Jahresende 2006 in Deutschland ein monatlicher Bruttobedarf von 614 Euro, wovon im Schnitt alleine 262 Euro auf Unterkunft und Heizung entfielen. Unter Berücksichtigung des angerechneten Einkommens in Höhe von durchschnittlich 233 Euro wurden je Empfänger netto – wie im Vorjahr – monatlich durchschnittlich 381 Euro an Grundsicherungsleistungen ausgezahlt.

Insgesamt wandten die Kommunen und die überörtlichen Träger für Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Jahr 2006 brutto rund 3,2 Milliarden Euro auf. Netto – nach Abzug insbesondere von Erstattungen anderer Sozialleistungsträger – verblieben rund 3,1 Milliarden Euro, dies entspricht einem Anstieg um 9,8% gegenüber dem Vorjahr. Die Nettoausgaben haben sich seit Einführung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung damit mehr als verdoppelt (2003: 1,3 Milliarden Euro). Rein rechnerisch wurden im gesamten Jahr 2006 pro Einwohner rund 37 Euro für diese Hilfeart ausgegeben.

Eine methodische Kurzbeschreibung und weitere Daten und Informationen zum Thema bietet die Online-Fassung dieser Pressemitteilung unter www.destatis.de.

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