Geisteswissenschaftliches Förderprogramm „Freiraum für Forschung“

Wissenschaftsministerin Svenja Schulze hat heute das neue Geisteswissenschaftliche Förderprogramm „Freiraum für Forschung“ vorgestellt. Das Wissenschaftsministerium stellt der Forschung in den Geistes- und Gesellschaftswissenschaften ab 2012 eine Summe von über einer Million Euro jährlich zur Verfügung.

„Damit schaffen wir den Geistes- und Gesellschaftswissenschaften die notwendige Freiheit, sich der Vorbereitung und Beantragung ihrer zentralen Forschungsvorhaben zu widmen. Und wir kommen dem Wunsch nach einer verstärkten infrastrukturellen Förderung nach“, erläuterte Ministerin Schulze die Intention des Programms. Bislang gab es in NRW kein eigenes Förderprogramm für die Geistes- und Gesellschaftswissenschaften.

Das Programm wurde durch das Wissenschaftsministerium auf Basis zahlreicher Gespräche auf Rektorats- und Dekanatsebene und mit versierten Professorinnen und Professoren in den jeweiligen Fachbereichen entwickelt. „Unser Ziel war es“, so Svenja Schulze, „Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern mehr Freiräume für ihre Forschung zu schaffen.“

„Freiraum für Forschung“

Das Land bietet deshalb zukünftig die Möglichkeit einer einsemestrigen Freistellung von der Lehre. So wird Professorinnen und Professoren Zeit gegeben, Projektanträge schreiben zu können. In begründeten Ausnahmefällen kann die Freistellung auch zwei Semester betragen. Dafür gibt das Land einen Zuschuss zu den Kosten für eine Vertretung in der Wertigkeit einer W3-Professur. Das entspricht einem Betrag bis zu 42.000 Euro pro Semester.

Insgesamt stellt das Land hierfür 420.000 Euro pro Jahr zur Verfügung. Die Hochschulen steuern dazu einen Eigenanteil von 25 % für Mitarbeiterstellen bei, die Unterstützung bei der Antragsstellung leisten sollen.

Infrastrukturelle Förderung für die Geistes- und Gesellschaftswissenschaften:

Zur nachhaltigen und längerfristigen Förderung der Infrastruktur in den Geistes- und Gesellschaftswissenschaften stellt das Land außerdem jährlich 460.000 Euro zur Verfügung. Damit sollen pro Jahr bis zu 20 Projekte gefördert werden. Dabei wird es nicht um die Förderung inhaltlicher Forschungsprojekte gehen, sondern um die Schaffung von Voraussetzungen für die Forschung, also das zugänglich machen von Quellen, die Aufbereitung von Sammlungen, die Einrichtung von speziellen Arbeitsplätzen für die Forschung und der Aufbau von Internet-Plattformen.

Anschubfinanzierung für die Antragstellung bei EU-Projekten

Zusätzlich besteht zukünftig die Möglichkeit, eine Anschubfinanzierung in Höhe von bis zu 20.000 Euro pro Antrag für das Schreiben von Projekt-Anträgen für Drittmittel zu bekommen. Für diesen Programmteil sind jährlich 100.000 Euro vorgesehen, um Gelder aus dem EU-Forschungsrahmenprogramm zu beantragen.

„Ich möchte die Geistes- und Gesellschaftswissenschaften darin unterstützen, interdisziplinär ihren Beitrag zu einem wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Fortschritt zu liefern“, erklärte Wissenschaftsministerin Schulze abschließend.

Media Contact

Dirk Borhart idw

Weitere Informationen:

http://www.wissenschaft.nrw.de

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