Ministerin Kraft: Weg frei zu lebenslangem Lernen

Studienkontenmodell der Landesregierung vom Landtag NRW verabschiedet

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat heute das von der Landesregierung eingebrachte Studienkonten- und -finanzierungsgesetz für Nordrhein-Westfalen verabschiedet. Wissenschaftsministerin Hannelore Kraft: „Mit dem neuen Studienkontenmodell stellen wir in Nordrhein-Westfalen erstmals Studienguthaben zur Verfügung, die das gebührenfreie Erststudium absichern und gleichzeitig den Einstieg in ein lebenslanges Lernen ermöglichen. Dabei sind die Studienkonten sozial gerecht, indem sie Studierende in besonderen sozialen Lagen oder Lebenssituationen individuell berücksichtigen.“

Das Konzept „Lebenslanges Lernen“ der Landesregierung setzt auf eine gebührenfreie berufsqualifizierende akademische Erstausbildung, an die sich durch das Studienguthaben im Laufe des Berufslebens Nachqualifizierungen anschließen können. Ministerin Kraft: „Studienkonten leisten noch mehr. Sie setzen dank gezielter Verstärkung positiver Tendenzen sowohl bei den Studierenden als auch bei den Hochschulen wettbewerbliche Anreize. Zugleich wirken sie als Steuerungsinstrument auf die Verkürzung der Studienzeiten und die Erhöhung der Studienerfolgsquote hin.“

Mit der Einführung der neuen Regelung erhält jede Studentin und jeder Student an staatlichen Hochschulen in Nordrhein-Westfalen, der in einem Studiengang zum Erwerb eines ersten Hochschulabschlusses oder nach Erwerb eines Bachelor-Abschlusses in einem Master-Studiengang eingeschrieben ist, zum Sommersemester 2004 ein Studienkonto. Das Studienkonto wird mit einem Studienguthaben ausgestattet, das eine bestimmte Menge an Semesterwochenstunden umfasst. Diese Menge wird so bemessen, dass ein Studium bis zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss oder ein konsekutives Studium gebührenfrei möglich ist. 2007 folgen dann individuelle Studienkonten. Diese ermöglichen die genaue Abbuchung von Studienleistungen für jeden einzelnen Studenten. Wer dann seinen Studienabschluss vor dem Ablauf der zweifachen Regelstudienzeit schafft, behält Restguthaben, die für weitere Studienangebote verwendet werden können. Dies ist der entscheidende Vorteil der Studienkonten gegenüber einfachen Gebührenmodellen für Langzeitstudien.

Die Landesregierung beantwortet ab Montag allgemeine Fragen zum Thema Studienkonten im Bürger- und ServiceCenter C@ll NRW unter der Telefonnummer 01 80 / 3 100 110.

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Ralf-Michael Weimar idw

Weitere Informationen:

http://www.bildungsportal.nrw.de

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