BAföG: Höhere Fördersätze und Freibeträge treten ab 1. Oktober in Kraft

Bundesbildungsministerin Annette Schavan hat zum Beginn des neuen Semesters Studienanfängerinnen und Studienanfänger dazu aufgerufen, sich ihre Ansprüche auf Studienförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zu sichern: „Mit der Anhebung der BAföG-Sätze und der Freibetragsgrenze zum Wintersemester erleichtern wir die Entscheidung für ein Studium, indem wir deutliche finanzielle und strukturelle Verbesserungen geschaffen haben.“

Die Ministerin betonte am Mittwoch in Berlin: „Die Förderung nach dem BAföG mit der Kombination aus Zuschuss und zinslosem Darlehen bietet eine solide Studienfinanzierung.“

Spätestens mit Beginn des Wintersemesters gelten für alle Auszubildenden und Studierende neue, erhöhte Fördersätze und Einkommensfreibeträge. Mit dem 22. Änderungsgesetz zum BAföG sind die Bedarfssätze der Schüler und Studierenden um zehn Prozent, die Freibeträge um jeweils acht Prozent erhöht worden.

Der maximale monatliche Förderbetrag für Studierende ohne Kind verbessert sich damit auf 643 Euro. Eine Folge dieser Verbesserungen ist auch, dass Studierende einen Mini-Job auf 400-Euro-Basis das ganze Jahr ausüben können, ohne dass es Abzüge bei der BAföG-Förderung gibt. Daneben gelten bereits seit Beginn des Jahres Verbesserungen für Auszubildende mit Kindern oder aus Migrantenfamilien sowie bei Ausbildungen im Ausland.

Die Bundesbildungsministerin betonte, dass die Verbesserungen beim BAföG Teil der Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung sind: „Mit der deutlichen Anhebung der Sätze beim BAföG, den Leistungsverbesserungen beim Meister-BAföG, den neu geschaffenen Aufstiegsstipendien sowie dem Ausbau in der Begabtenförderung leisten wir einen wichtigen Beitrag für die Sicherung unseres Fachkräftebedarfs.“

Weitere Informationen zum BAföG:
Im Internet finden Sie unter www.das-neue-bafoeg.de alle wesentlichen Informationen zum BAföG mit Gesetzestexten, Antragsformularen, Adressen, Erläuterungen und Beispielen.

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