HoF-Studie: Wissenschaftsräte zwischen Legitimation und Irritation

Wissenschaftsräte müssen fortwährend einen prinzipiellen Zielkonflikt verarbeiten: Einerseits erheben sie den Anspruch auf eine möglichst hohe Verbindlichkeit ihrer Stellungnahmen. Andererseits streben sie nach möglichst hoher Autonomie. Dieser Zielkonflikt ist grundsätzlich unauflösbar. Er kann nur prozessiert werden: Der Verbindlichkeitsanspruch ist nur durch Nähe zur Politik und Verwaltung zu realisieren. Der Anspruch auf Autonomie dagegen setzt die größtmögliche Ferne zu eben diesen voraus.

Im Auftrag und am Beispiel des Schweizerischen Wissenschafts- und Technologierates (SWTR) hat HoF dies analysiert: Was sind Charakteristika von Wissenschaftsräten, worin bestehen die Problemlagen, die sich aus deren Auftrag und Arbeitsweise ergeben? Die Ergebnisse sind nun als HoF-Arbeitsbericht 7/2011 veröffentlicht.

Wissenschaftsräte müssen Übersetzungsleistungen zwischen wissenschaftlicher, politischer und Verwaltungsrationalität erbringen. Ihr Einfluss hängt von der Aufnahmefähigkeit der adressierten Wissenschaftspolitik für Expertise, also spezifisches Sonderwissen ab. Politikberatung zielt auf Entscheidungsvorbereitung und/oder Legitimationserzeugung für politisches Entscheiden. Im Gelingensfalle kann sie die Rationalität politischen Entscheidens steigern.

Gleichzeitig operieren die Wissenschaftsräte zwischen Zentral- bzw. Bundesstaat und wissenschaftlicher Leistungsebene; in Bundesstaaten ist dies ergänzt um dazwischenliegende Entscheidungsebenen wie Länder oder Kantone.

Um Einflusschancen zu erlangen, muss mindestens eine von drei Bedingungen erfüllt sein:

• ein Bedürfnis von Politik und Administration nach Irritation geläufiger Einschätzungen durch das Sonderwissen, das Experten einbringen können – ein solches Bedürfnis kann nicht strukturell verankert werden, sondern ist von den jeweiligen Akteuren, deren Aufgeschlossenheit und Irritationsfähigkeit abhängig;

• Abstützung durch eine allgemein anerkannte Rolle als Sprecher der Wissenschaft – „allgemein“ heißt: sowohl innerhalb der Wissenschaft akzeptiert als auch außerhalb der Wissenschaft so wahrgenommen;

• unübersehbare Präsenz in der öffentlichen Debatte, so dass die Interventionen des Wissenschaftsrates nur schwer ignoriert werden können.

Pasternack, Peer / Schulze, Henning: Wissenschaftliche Wissenschaftspolitikberatung. Fallstudie Schweizerischer Wissenschafts- und Technologierat (SWTR). 96 S. Arbeitsbericht 7/2011. Hrsg. vom Institut für Hochschulforschung an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Wittenberg, 2011. ISSN 1436-3550.

Download: http://www.hof.uni-halle.de/dateien/ab_7_2011.pdf
Zusammenfassung: http://www.hof.uni-halle.de/dateien/zentrale_ergebnisse_swtr.pdf

Eine gedruckte Version kann hier bestellt werden: institut@hof.uni-halle.de / Tel. 03491 466-254

Inhaltliche Rückfragen bitte an Prof. Peer Pasternack: peer.pasternack@hof.uni-halle.de / 03491 – 874 836

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