Flexibler in Rente gehen – Altersteilzeit umgestalten

Prof. Dr. Matthias Knuth, Arbeitsmarktforscher am Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen schlägt vor, dass eine solche Neuregelung gleichzeitig in eine allgemeine steuerfinanzierte Förderung von Teilzeitarbeit eingebunden werden sollte, die sich an Lebensphasen wie Kindererziehung, Alter oder Pflege von Angehörigen orientiert.

Seit Jahresbeginn werden Neueintritte in die Altersteilzeit nicht mehr von der Bundesagentur für Arbeit finanziell unterstützt. Gefördert wird nur noch über die Steuer- und Abgabenbefreiung der Aufstockungsbeträge, mit denen die Arbeitgeber die niedrigeren Gehaltszahlungen und Rentenversicherungsbeiträge bei Altersteilzeit ausgleichen. „Davon geht wenig Anreiz und keinerlei Steuerungswirkung aus“, kritisiert Knuth.

Weg vom Blockmodell als Regelfall

Ganz überwiegend wurde und wird Altersteilzeit in der Form des so genannten Blockmodells in Anspruch genommen: Ältere arbeiten z.B. von 55 bis 60 mit unveränderter Arbeitszeit weiter und werden dann bis zur Rente von der Arbeit freigestellt. Dem Ziel einer Verlängerung der wirtschaftlich produktiven Lebensphase entspricht dieser „Vorruhestand“ nicht.

Vermutlich wird das Blockmodell aber bevorzugt, weil die bisherige Arbeitszeit im Durchschnitt halbiert werden muss. Prof. Knuth empfiehlt deshalb eine „echte Teilzeit“, also als Form der Altersteilzeit auch die Reduzierung der bisherigen Arbeitszeit um durchschnittlich nur ein Viertel oder ein Drittel zuzulassen. Hierdurch könne eine künftige Verschmelzung des Altersteilzeitgesetzes mit dem Teilzeit-(und Befristungs-)Gesetz vorbereitet werden. Der Altersübergang könnte dabei nur einen von mehreren Anlässen darstellen, Teilzeitarbeit öffentlich zu fördern.

Aktuelle Publikation:
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