Neue Studie zur Pflege von Wachkoma-Patienten

Präsentation der Ergebnisse an der Universität Witten/Herdecke in Anwesenheit von Vertretern der zuständigen Ministerien

Wenn ein Familienmitglied bei einem Unfall ein schweres Schädel-Hirntrauma erleidet und dabei ins Wachkoma fällt, können der Betroffene und seine Familie ganz plötzlich in eine existenziell bedrohlich Situation geraten. Auch nach der Rehabilitation verbleibende Folgeschäden können zu einer unerträglichen Zwangslage führen. Wie hier Abhilfe geschaffen werden kann, worauf es primär bei der Betreuung von Menschen mit Folgeschäden nach einer Hirnschädigung ankommt, das waren Fragestellungen, denen das Institut für Pflegewissenschaft der Universität Witten/Herdecke in einer Studie nachgegangen ist.

Wir laden ein zum Informationsgespräch bzw. zur Abschlusspräsentation
am Freitag, den 7. September 2001, 10.30-11.00 bzw. 11-16 Uhr
Ort: Richtersaal, Stockumer Straße 10, 58453 Witten

Anwesend sind die Vertreter der Ministerien: Frau Schumann vom Bundesministerium für Gesundheit und Herr Burkert vom NRW-Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie. Moderiert wird die Veranstaltung von Prof. Dr. Hannich (Universität Greifswald).

1996 beauftragte das NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales das Institut, in einem ersten Schritt die Versorgungs- und Betreuungssituation von Menschen im Wachkoma zu ermitteln. In der zwischen Januar 1997 und April 1998 durchgeführten Studie wurde nachgewiesen, dass auf diesem Feld dringender Handlungsbedarf besteht. Denn etwa zwei Drittel der Betroffenen werden in ihrer häuslichen Umgebung betreut, nur etwa ein Drittel in Pflegeeinrichtungen. Spezifische Einrichtungen existierten 1997 in NRW noch nicht bzw. eine erste befand sich in Vorbereitung. Eine Folgestudie definierte nun Qualitätskriterien für die Wachkoma-Betreuung, auch bei langfristigem Pflegebedarf. Zwischen Mai 1998 und Oktober 2000 wurden auf der Basis der Vorarbeiten in einer umfassenden Literaturrecherche und Experten-Befragung Kriterien hierfür erarbeitet. Zur Prüfung ihrer Praxisrelevanz wurden sie in fünf Pflegeeinrichtungen und neun häuslichen Pflegesituationen implementiert.
Nun liegt der Abschlussbericht mit einem Auftragsvolumen von über DM 1 Mio. vor. Er gibt Aufschluss über die notwendige Qualität der Versorgung in Einrichtungen und häuslicher Pflege. Damit verfügen Angehörige und Professionelle erstmals über verbindliche Orientierungsrichtlinien, die in vielen Fällen den Betreuungsprozess nachhaltig verändern werden.
„Von der Politik würden wir uns wünschen, dass sie die Qualitätsanforderungen an die Patienten-Begleitung für Familien und Einrichtungen auch umsetzten hilft“, sagte die Leiterin des Instituts für Pflegewissenschaft, Christel Bienstein.

Informationen: Institut für Pflegewissenschaft Tel.: 02302/669 358

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Dr. Martin Reuter idw

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