Acht von zehn beziehen Hartz IV bereits länger als ein Jahr

Mehr als 3 Millionen von ihnen bekamen die Unterstützung durchgehend bis Dezember 2007. Lange Bezugsdauern und wiederholte Bedürftigkeit prägen Hartz IV, zeigt eine am Montag veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

78 Prozent der Hartz-IV-Empfänger im Dezember 2007 bezogen die staatliche Unterstützung bereits mindestens 12 Monate am Stück.

Insgesamt nahmen von 2005 bis 2007 fast 12 Millionen Personen mindestens einen Monat Hartz-IV-Leistungen in Anspruch. Das entspricht 18 Prozent der Bevölkerung bis 65 Jahre. Über 65-Jährige haben definitionsgemäß keinen Anspruch auf Hartz IV.

Der Ausstieg aus Hartz IV ist häufig nicht nachhaltig

Kinderlose Paare und Alleinstehende schaffen den Ausstieg aus dem Leistungsbezug am schnellsten. Alleinerziehende bleiben dagegen am längsten auf die Grundsicherung angewiesen. So zeigt eine Analyse der Fälle, bei denen der Leistungsbezug im Februar und März 2005 begann: Die Hälfte der Alleinerziehenden, aber nur ein Drittel der Paare ohne Kind benötigen die staatliche Hilfe drei Jahre nach Leistungsbeginn noch immer – oder nach einer Unterbrechung bereits wieder. „Vielfach ist eine Beendigung des Leistungsbezugs nicht dauerhaft. Etwa 40 Prozent der Personen sind spätestens nach einem Jahr erneut auf staatliche Unterstützung angewiesen“, so die IAB-Studie.

Bedürftigkeit wird mittlerweile schneller überwunden als im Einführungsjahr von Hartz IV

Alle Personengruppen konnten in den Jahren 2006 und 2007 ihre Bedürftigkeit schneller überwinden als im Einführungsjahr von Hartz IV. Als Gründe hierfür nennen die Arbeitsmarktforscher die günstigere Arbeitsmarktlage und die inzwischen besser eingespielte Vermittlung.

Im Februar 2009 gab es rund 6,7 Millionen Hartz-IV-Empfänger. Der Höchststand lag bei knapp 7,5 Millionen im Mai 2006. Weniger als ein Drittel der Hartz-IV-Empfänger sind „arbeitslose erwerbsfähige Hilfebedürftige“ (derzeit rund zwei Millionen). Hinzu kommen beispielsweise Kinder, die sogenannten Aufstocker, deren Lohn nicht zur Überwindung der Hilfebedürftigkeit ausreicht, die Alleinerziehenden, die wegen der Betreuung von Kindern unter drei Jahren nicht zur Arbeitsuche verpflichtet sind, oder die Personen, die an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen wie Ein-Euro-Jobs oder Weiterbildungen teilnehmen.

Die IAB-Studie steht im Internet unter http://doku.iab.de/kurzber/2009/kb0509.pdf zum kostenlosen Download bereit.

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Wolfgang Braun idw

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