Exakte Fingerabdrücke für den elektronischen Pass

Der elektronische Reisepass geht in die zweite Runde: In Pässen, die seit dem 1. November 2005 ausgestellt werden, ist bereits ein RFID-Chip integriert, der das Lichtbild in elektronischer Form enthält. Nun werden ab dem 1. November 2007 je ein Fingerabdruck der rechten und linken Hand auf den Ausweisen gespeichert.

Personenkontrollen sollen so zuverlässiger werden: Zollbeamte und Polizisten nehmen einen Fingerabdruck der kontrollierten Person und vergleichen ihn mit dem, der auf dem Pass gespeichert ist. So ist sichergestellt, dass es sich nicht um den Pass einer anderen, ähnlich aussehenden Person handelt. Dieser Vergleich funktioniert jedoch nur dann, wenn die gespeicherten Fingerabdrücke eine gute Bildqualität aufweisen.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik BSI hat daher eine Richtlinie verfasst: Nur Geräte, die dieser Richtlinie entsprechen, dürfen zum Scannen und Auslesen der Fingerabdrücke verwendet werden. Die erste akkreditierte Prüfstelle für optische Sensoren in den Geräten betreibt das Fraunhofer-Institut für Angewandte Optik und Feinmechanik IOF in Jena. Am 10. September 2007 überreichte Dr. Udo Helmbrecht, Präsident des BSI, den Fraunhofer-Forschern in Bonn die Akkreditierungs-Urkunde.

„Die Hersteller beantragen bei uns die Prüfung der Scanner und Lesegeräte“, sagt Dr. Stefan Riehemann, Leiter der Prüfstelle am IOF. „Wir untersuchen die Auflösung, den Kontrast und die Bildqualität von Einfinger-, Vierfinger- und Ganzhand-Scannern. Weiterhin stellen wir sicher, dass die Fingerabdrücke nicht verzerrt und die Graustufen linear abgebildet werden.“ Dazu scannen die Forscher zunächst verschiedene Testmuster. Die Bildqualität überprüfen sie anschließend mit realen Fingerscans.

„Die Tests sind recht umfangreich, sie dauern etwa 14 Tage“, sagt Riehemann. Wird ein Gerät vom IOF positiv getestet, so erhält es eine Zertifizierung vom BSI. Offizielle Stellen dürfen es dann zum Fingerscan verwenden. Modifizieren die Hersteller das Gerät, müssen sie eine Nachprüfung beantragen. „Sieben verschiedene Geräte haben wir bereits geprüft“, sagt der Experte. „Hierunter befanden sich auch drei Geräte aus dem europäischen Ausland.“

Media Contact

Dr. Janine Drexler idw

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