Sortenschutz in der EU – Unterschiede und Gemeinsamkeiten

Dirk Theobald, Leiter der Technischen Abteilung des CPVO, erläuterte in einem Kolloquium Pflanzenproduktion an der Universität Göttingen die Unterschiede der Verfahren im Sortenwesen: Während der Sortenschutz internationalen Regeln (beispielsweise dem Internationalen Übereinkommen zum Schutz neuer Pflanzenzüchtungen – UPOV) unterliegt, ist die Sortenzulassung Sache der Mitgliedsstaaten. Rechtsgrundlage in Deutschland stellt das Saatgutverkehrsgesetz dar, das eher dem Verbraucherschutz zuzurechnen ist.

Das UPOV-Übereinkommen beinhaltet ausdrücklich die Möglichkeit, geschützte Sorten ohne Zahlung von Lizenzgebühren zur weiteren Züchtung verwenden zu können. „Die Vorzüge des europäischen Verfahrens liegen darin, dass der Antragsteller einen Antrag stellt und eine Entscheidung für alle Mitgliedsstaaten der EU erhält“, zeigte Theobald auf. „Vor Einführung dieses Systems musste das in jedem Land einzeln erfolgen.“ Der Antrag kann beim CPVO direkt oder bei einer nationalen Behörde gestellt werden.

Für jede Pflanzenart liegen Merkmalstabellen vor. Alle diese Merkmale müssen im Rahmen einer technischen Prüfung untersucht werden. Die Zuständigkeiten für einzelne Kulturen sind festgelegt: So prüft beispielsweise das Bundessortenamt in Hannover neben anderen Prüfämtern Weizen- und Gerstensorten, während Maissorten in Spanien und Frankreich geprüft werden. Das CPVO fertigt zusammen mit den nationalen Prüfämtern technische Protokolle als Entscheidungsgrundlage für den Verwaltungsrat des CPVO an. Ein Sortenschutz wird erteilt, wenn die Kriterien Neuheit, Homogenität, Beständigkeit, Unterscheidbarkeit sowie eintragbare Sortenbezeichnung erfüllt sind. Die Entscheidungen werden im Amtsblatt des CPVO veröffentlicht.

Seit dem Gründungsjahr 1995 bis 2005 wurden etwa 23 000 Anträge bearbeitet. Mit mehr als 60 Prozent stellten die Zierpflanzen den größten Anteil dar. Im Jahr 2005 gingen 2 733 Anträge ein, 1 879 Sortenschutztitel wurden erteilt. Insgesamt wurden beim Gemeinschaftsamt bisher Anträge für Sorten von mehr als 1 100 Pflanzenarten gestellt.

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Dr. Ute Zöllner aid infodienst

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