Drohnen im Privatgebrauch – das muss man wissen

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Es gibt verschiedene Arten von Drohnen. In diesem Beitrag wird es um jene unbemannte Flugobjekte gehen, die für den privaten Gebrauch inzwischen schon kostengünstig zu erstehen sind. Diese werden in der Regel von Hand gesteuert, können aber auch automatisiert oder sogar autonom fliegen. Vor allem für das Erstellen von teils atemberaubenden Fotos und Videos aus der Luft erfreuen sie sich großer Popularität.

Derartige Perspektiven waren dem Laien für seine Kameraaufnahmen zuvor nicht möglich gewesen. Die Begeisterung für diese Form der Drohnennutzung ist enorm, was natürlich auch die Zahl der in Betrieb befindlichen privaten Drohnen massiv erhöht hat. Inzwischen gibt es einige Bestimmungen, mit welchen Voraussetzungen und an welchen Orten diese geflogen werden dürfen. Wie ist deren Nutzung geregelt? Und welche Art von Versicherung ist dafür nötig?

Regelungen zur Nutzung von Drohnen zum privaten Gebrauch

Eine eigene sogenannte Aufstiegsgenehmigung werden die wenigsten privaten Nutzer für ihre Drohne benötigen. Eine solche ist bundesweit erst ab einem Gewicht der Drohne von 5 Kilogramm nötig. Dann allerdings muss eine solche Genehmigung bei der Landesluftfahrtbehörde des jeweiligen Bundeslandes eingeholt werden.

Auch bei der nächsten Regelung spielt das Gewicht der Drohne eine Rolle. Und hier wird dann schon ein nicht geringer Teil der privaten Nutzer von Drohnen betroffen sein. All jene Exemplare, welche mehr als 250 Gramm auf die Waage bringen, unterliegen der Kennzeichnungspflicht. Das bedeutet, dass die kompletten Adressinformationen des Halters so auf der Drohne anzubringen sind, dass sie dort auch beim Flugeinsatz dauerhaft verbleiben.

Und der Besitz eines Drohnenführerscheins ist wiederum ebenfalls an das Gewicht der Drohne gekoppelt. Ab einem Gewicht von 2 Kilogramm muss ein solcher erworben werden, was bereits ab 16 Jahren möglich ist und bei einem Luftsportverband getan werden kann.

Welche Versicherung ist nötig?

Schon der gesunde Menschenverstand lässt es äußerst ratsam erscheinen, eine Versicherung für den Betrieb seiner Drohne abzuschließen, selbst im privaten Bereich. Nicht nur können in der Luft Unfälle passieren, auch ein Absturz bewegt sich immer im Bereich des Möglichen mit den ungeahnten Folgen bei Sachbeschädigung oder sogar Personenschaden. Da können sich die anfallenden Beträge auch bei ganz kleinen Drohnen sehr rasch in Größenordnungen bewegen, die ein Normalbürger gar nicht mehr aufbringen kann.

Doch inzwischen ist es EU-weit ohnehin seit dem 31.12.2020 Pflicht, bei Betrieb einer Drohne – gleich welcher Größenordnung und zu welchem Zweck – eine Haftpflichtversicherung für diese abzuschließen. Einer der Anbieter für eine solche Drohnenversicherung bei privater Nutzung ist die Gothaer Versicherung.

Diese sichert alle etwaigen Schäden ab, die bei einem Absturz oder sonstigen Unfall der privaten Drohne entstehen. Die private Haftpflichtversicherung der Gothaer ist bis zu einem Drohnengewicht von 5 Kilogramm gültig. Oft ist der Haftpflichtschutz einer privat genutzten Drohne bereits in der herkömmlichen Haftpflichtversicherung enthalten, so existiert diese Option auch bei den von der Gothaer angebotenen Konditionen.

Vor Inbetriebnahme sollte man also unbedingt sicherstellen, dass die bereits existierende Haftpflichtversicherung, die jeder Haushalt in Deutschland haben sollte, auch die Nutzung einer Drohne deckt – und anderenfalls eine Zusatzversicherung zu diesem Zwecke abschließen. Oder man klärt ab, ob man die bestehende Haftpflichtversicherung für diesen Bereich ausweiten kann.

Regelungen beim privaten Betrieb einer Drohne

Da man erst ab einem Gewicht von 2 Kilogramm einen Drohnenführerschein benötigt, die meisten privat genutzten Drohnen aber weniger wiegen, erfolgt hier einmal die kurze Übersicht, welche Einschränkungen für die Nutzung gelten.

Zunächst einmal gibt es eine Vielzahl von Einrichtungen, von denen private Drohnen einen Mindestabstand von 100 Metern einhalten müssen. Dazu zählen Krankenhäuser, Militäreinrichtungen, Bundesfernstraßen, Unglücksorte, aber auch Industrieanlagen oder Menschenansammlungen sowie Bahnanlagen.

Die maximale Flughöhe für private Drohnen beträgt seit dem 31.12.2020 120 Meter. Verpflichtend ist es zudem, dass man jederzeit Sichtkontakt zur Drohne hat, während diese sich in der Luft befindet. Das Mindestalter für die legale Steuerung einer Drohne beträgt 16 Jahre.

Auch ist es verboten, Aufnahmen mittels seiner Drohne von Häusern oder Gärten ohne Einverständnis der Besitzer anzufertigen. Die Bußgelder für Verstöße gegen diese Bestimmungen erreichen leicht mehrere hundert Euro – welche es natürlich zu vermeiden gilt.

Eine Registrierungspflicht für eine Drohne besteht zurzeit nicht. Jedoch muss sich jeder Nutzer einer privaten Drohne online registrieren. Im Anschluss muss diese Registrierungsnummer auf der Drohne angebracht werden.

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