VorstAG sorgt weiterhin für Diskussionen

Die Vergütungsstruktur ist bei börsennotierten Gesellschaften auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung auszurichten. Variable Vergütungsbestandteile sollen daher eine mehrjährige Bemessungsgrundlage haben, so das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung. Doch kaum eines der börsennotierten Unternehmen in Deutschland hält sich daran, so die Ergebnisse der Studie „Vergütung deutscher Vorstandsorgane 2010“. Analysiert wurden die Vorstandsvergütungen von rund 330 deutschen Aktiengesellschaften für die Jahre 2005 bis 2009.

Auf der 11. EUROFORUM-Jahrestagung „Brennpunkt AG“ (2. und 3. Dezember 2010, Berlin) analysiert Hans-Ulrich Wilsing (Linklaters) verschiedene VorstAG-gerechte Vergütungsmodelle aus der HV-Saison 2010 und berichtet über die Umsetzung des neuen Gesetzes und die Wirkung auf Aufsichtsratvergütungen. Weitere Schwerpunkte der Jahrestagung sind die aktuelle Rechtsprechung im Gesellschaftsrecht, Neuerungen im Deutschen Corporate Governance Kodex und der Einsatz elektronischer Medien nach Inkrafttreten des ARUG.

Von den 833 Vorständen der 200 größten deutschen Unternehmen sind nur 21 Frauen, so die aktuelle Erhebung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW). Eine gesetzliche Quotenregelung wird derzeit kontrovers diskutiert, zumal der Druck auf Unternehmen steigt, in eigener Verantwortung eine höhere Präsenz von Frauen in Führungspositionen zu erreichen. Prof. Dr. Ulrich Seibert (Bundesministerium der Justiz) spricht auf dem Branchentreff über den so genannten Stufenplan bei der Beteiligung von Frauen in Aufsichtsräten und Vorständen. Der Ministerialrat geht ebenso auf die Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen Organhaftung im Restrukturierungsgesetz und auf aktuelle Themen der Rechtspolitik im Gesellschaftsrecht ein.

Der Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe Prof. Dr. Wulf Goette und Dr. Helmut Krenek, Vorsitzender Richter der Fünften Kammer für Handelssachen am Landgericht München I, stellen die Rechtsprechung zum Aktienrecht vor. Wichtige Neuerungen im Deutschen Corporate Governance Kodex schildert Christian Strenger, DWS Investment GmbH und Mitglied der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex.

Der Experte geht neben dem Vorstandsvergütungssystem auch auf das Thema Diversity bei der Vorstands- und Aufsichtsratsbesetzung ein. Über seine Erfahrungen mit der elektronischen Briefwahl und Online-Teilnahme in Hauptversammlungen der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft sowie Satzungsregelungen für den Einsatz elektronischer Medien nach Inkrafttreten des ARUG, spricht Dr. Wolfgang Mörlein, Syndikus der Münchener Rück.

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