Prävention: Alkoholmissbrauch bei Kindern und Jugendlichen

Die Zahl stieg von 9.500 im Jahr 2000 auf knapp 26.000 im Jahr 2008. 38 % dieser Kinder mit schwerer Alkoholintoxikation waren Mädchen und eine erschreckend hohe Zahl von mehr als 4.500 Kindern war im Alter von nur 10 bis 15 Jahren.

„Die Folgen einer Alkoholvergiftung sind bei Kindern und Jugendlichen gravierender als bei Erwachsenen“, so Koletzko. Exzessiver Alkoholmissbrauch kann Kinder durch Unterkühlung, Unterzuckerung und Ersticken an Erbrochenem schwer schädigen.

Unter Alkoholeinwirkung tritt ein Drittel aller Verkehrsunfälle bei 15- bis 20-Jährigen auf, das Risiko für straffälliges Verhalten ist stark erhöht, und bei alkoholisierten Mädchen steigt das Risiko für sexuellen Missbrauch um das Dreifache.

Bayerns Familienministerin Christine Haderthauer setzte sich bei der Münchener Tagung für stärkere Präventionsmaßnahmen ein: „Wir müssen alles tun, um das gezielte Kampftrinken, das bei Kindern und Jugendlichen immer jüngeren Alters grassiert, zu bekämpfen. Dabei sind aber zu allererst die Eltern in der Pflicht.“ Ministerin Haderthauer berichtete über in einigen bayerischen Kommunen durchgeführte Testkäufe durch Jugendliche, bei denen in über 50 % Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz festgestellt wurden.

Auch die an der Tagung teilnehmenden Experten befürworten eine Stärkung der Kompetenz junger Familien im Umgang mit Alkohol, bei dem klare Regeln gelten: Kinder bis zum Alter von 14 Jahren sollten überhaupt keinen Alkohol konsumieren. 14- und 15-Jährige können bei besonderen Anlässen wie Familienfesten oder an Sylvester mit den Eltern ein Glas Sekt, Wein oder Bier probieren. Ab dem Alter von 16 Jahren können Jugendliche Wein oder Bier konsumieren, während Schnäpse und andere Spirituosen erst im Erwachsenenalter toleriert werden.

Befürwortet werden auch Maßnahmen im öffentlichen Raum, die einem Missbrauch vorbeugen können. Dazu gehören die stärkere Überwachung der Verkaufs- und Abgabeverbote alkoholischer Getränke an Kinder und Jugendliche und die konsequente und empfindliche Bestrafung von Übertretungen, eine Begrenzung von auf alkoholische Getränke bezogene, an Jugendliche adressierte Werbung und Sponsoring, sowie ein Ende des nächtlichen Alkoholverkaufes z. B. an Tankstellen, so wie es mit präventiver Wirksamkeit in Baden-Württemberg und auch in vielen europäischen Ländern eingeführt wurde.

Media Contact

Hildegard Debertin Stiftung Kindergesundheit

Weitere Informationen:

http://www.kindergesundheit.de

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