Kongress – Das Lebensende planen
Mit dem sogenannten Advance Care Planning (ACP), der Gesundheitlichen Vorausplanung, erhalten Menschen in kritischen Erkrankungsphasen lebensverlängernde Therapie nur in dem Umfang, in dem sie das möchten – selbst wenn sie sich nicht mehr äußern können.
Das Konzept ist in den aktuellen Gesetzesentwurf zur Hospiz- und Palliativversorgung eingegangen (geplanter §132g SGB V). An der LMU findet nun vom 9. bis 12. September 2015 der fünfte Weltkongress zu ACP statt.
„Advance Care Planning hilft Menschen, die schwer erkrankt sind, insbesondere in der letzten Lebensphase. Das Konzept ermöglicht, Patienten-Wünsche für künftige medizinische Behandlung auch dann zu berücksichtigen, wenn sich die Patienten selbst nicht mehr äußern können, zum Beispiel den Wunsch, in bestimmten Konstellationen auf lebenserhaltende Maßnahmen zu verzichten“, sagt Professor Georg Marckmann, Vorstand des Instituts für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin an der LMU und Tagungspräsident des ACP-Kongresses.
Der aktuelle Gesetzesentwurf zur Hospiz- und Palliativversorgung sieht die Finanzierung von ACP-Programmen, die individuelle Gesprächsbegleitungen durch qualifiziertes Personal ermöglichen, in Einrichtungen der Seniorenpflege vor. „Das ist nur ein erster Schritt. Natürlich ist der Bedarf bei Bewohnern von Pflegeheimen am größten.
Momentan läuft häufig die ganze lebenserhaltende Rettungsmaschinerie an, auch wenn die Betroffenen das abgelehnt hätten, wenn sie gefragt worden wären. Aber ACP sollte langfristig nicht auf diesen Personenkreis beschränkt bleiben. Es macht auch bei gesunden jüngeren Personen Sinn vorauszuplanen, etwa für den Fall eines Unfalls, vor allem aber bei Menschen, die das Rentenalter erreicht haben und unter bestimmten Umständen eine Maximaltherapie mit dem Ziel der Lebensverlängerung kritisch sehen“, sagt Marckmann.
Ziel: Mängel der Patientenverfügung ausgleichen
ACP soll das Instrument der Patientenverfügung stärken. „Seit 2009 ist die Patientenverfügung zwar gesetzlich verankert, aber nur ein geringer Anteil der Bevölkerung hat eine solche Verfügung und beim Ausfüllen sind viele überfordert. Oft sind die Formulare unscharf formuliert. Dazu kommt, dass sie häufig im entscheidenden Moment nicht vorliegen und daher nicht berücksichtigt werden“, fasst Marckmann die aktuelle Problematik zusammen.
Das Konzept des Advance Care Planning, das in den USA entwickelt wurde, sieht eine professionelle Gesprächsbegleitung beim Ausfüllen einer individuellen Verfügung vor. „Die hausärztliche Praxis wäre dafür ein günstiger Ort“, sagt Marckmann. Zudem ist damit ein Notfallplan verknüpft, der Rettungskräften und Ärzten vorgibt, wie sie sich im Notfall verhalten sollen. Auch die Entwicklung regionaler Standards für die Umsetzung gehört dazu. In einem ersten Pilotprojekt in Nordrhein-Westfalen („beizeiten begleiten“) konnte die Aussagekraft von Patientenverfügung durch ACP deutlich gesteigert werden.
Ziel des Kongresses, zu dem mehr als 300 Entscheidungsträger und Fachkräfte aus dem Gesundheitswesen mehrerer europäischer Länder zusammenkommen, ist es daher auch, die Voraussetzungen für die Umsetzung von Advance Care Planning in Deutschland zu schaffen. „Die gesellschaftliche Relevanz der Gesundheitlichen Vorausplanung wird zunehmen. Künftig werden immer mehr Menschen am Lebensende nicht für sich selbst entscheiden können, da die Zahl der Älteren steigt und auch die Verbreitung von Demenzerkrankungen zunehmen wird“, sagt Marckmann.
Nähere Informationen zum Weltkongress unter http://www.acpel2015.org/
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