Sozialhilfeausgaben im Jahr 2012 um 5,4 % gestiegen

Pro Kopf wurden in Deutschland 2012 für die Sozialhilfe rechnerisch 298 Euro netto aufgewendet. Im früheren Bundesgebiet (ohne Berlin) waren die Pro-Kopf-Ausgaben mit 308 Euro deutlich höher als in den neuen Ländern (einschließlich Berlin) mit 258 Euro.

Die höchsten Pro-Kopf-Ausgaben hatten im Jahr 2012 die drei Stadtstaaten: In Hamburg lagen sie bei 474 Euro, in Bremen bei 472 Euro und in Berlin bei 461 Euro. Von den westdeutschen Flächenländern gab Baden-Württemberg mit 215 Euro je Einwohner am wenigsten für Sozialhilfe aus, Nordrhein-Westfalen mit 358 Euro am meisten. In den ostdeutschen Flächenländern waren die Pro-Kopf-Ausgaben in Sachsen mit 157 Euro am niedrigsten und in Mecklenburg-Vorpommern mit 251 Euro am höchsten.

Im Jahr 2012 entfiel mit 56 % der überwiegende Teil der Nettoausgaben für Sozialhilfe auf die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (im 6. Kapitel des SGB XII geregelt). 20 % der Ausgaben wurden für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (gemäß 4. Kapitel des SGB XII) aufgewendet, 14 % für die Hilfe zur Pflege (nach dem 7. Kapitel SGB XII) und 5 % für die Hilfe zum Lebensunterhalt (nach dem 3. Kapitel SGB XII) sowie weitere 5 % für sonstige Ausgaben wie die Hilfen zur Gesundheit (gemäß 5. Kapitel des SGB XII). Im Vergleich zum Vorjahr haben sich diese Ausgabenanteile lediglich geringfügig verändert.

Basisdaten und lange Zeitreihen können auch kostenfrei über die Tabelle Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe (22111-0001) in der GENESIS-Online-Datenbank abgerufen werden.

Weitere Auskünfte gibt:
Infoteam Sozialhilfe,
Telefon: +49 611 75 8953

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Infoteam Sozialhilfe Statistisches Bundesamt

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