Bald landet die erste Zensus-Post in den Briefkästen

Ergänzend sieht das Zensusgesetz 2011 aus dem Jahre 2009 eine Haushaltebefragung bei rund 10% der Bevölkerung, eine Gebäude- und Wohnungszählung bei insgesamt 17,5 Millionen Eigentümern und Eigentümerinnen sowie Befragungen in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften vor. Die ersten Befragten werden schon in Kürze eine Terminankündigung eines Interviewers oder einer Interviewerin oder einen Fragebogen der Gebäude- und Wohnungszählung per Post erhalten. Was müssen sie in diesem Fall tun?

Die Haushaltebefragung wird in Form eines persönlichen Interviews durchgeführt. Sollte den Befragten der in der Ankündigungskarte vorgeschlagene Termin nicht zusagen, kann mit dem Interviewer oder der Interviewerin ein anderer Termin abgesprochen werden. Am vereinbarten Termin wird er oder sie sich bei den Befragten vorstellen und einen speziellen Interviewerausweis vorzeigen.

Zunächst stellt der Interviewer die Existenz der im Haushalt lebenden Personen fest, notiert zum Beispiel Namen und Geburtsdatum. Dann füllt er gemeinsam mit den Befragten den Fragebogen aus. Der befragte Haushalt kann den Interviewer dazu auch hereinbitten – muss er aber nicht. Sofern sie die Hilfe des Erhebungsbeauftragten nicht wünschen, können sich die Befragten auch die Fragebogen aushändigen lassen und selbst ausfüllen. Sie müssen den Fragebogen anschließend per Post an die Erhebungsstelle zurücksenden oder dort abgeben. Für alle, die Porto sparen wollen, steht ab dem 9. Mai 2011 unter www.zensus2011.de auch ein Online-Fragebogen zur Verfügung.

Bei der Befragung in Wohnheimen und Gemeinschaftseinkünften – wie etwa Studierendenwohnheime, Klöster oder Seniorenwohnheime – werden alle Bewohnerinnen und Bewohner ebenfalls in einem persönlichen Interview befragt. Der Ablauf ist der gleiche wie bei der Haushaltebefragung. Bewohnerinnen und Bewohner von sensiblen Einrichtungen – wie etwa Notunterkünfte, Flüchtlingslager, psychiatrische Kliniken oder Justizvollzugsanstalten – werden dagegen nicht persönlich befragt. Sie werden über die Befragung informiert und stellvertretend durch die Leiterinnen und Leiter der Einrichtungen in die Zensuserhebung einbezogen.

Die Gebäude- und Wohnungszählung wird – anders als die anderen Befragungen – rein postalisch durchgeführt. Alle 17,5 Millionen Haus- und Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer beziehungsweise die Verwalterinnen und Verwalter von Wohngebäuden erhalten um den Stichtag 9. Mai 2011 von ihrem Statistischen Landesamt den Fragebogen per Post. Dieser muss ausgefüllt und in einem ausreichend frankierten Rückumschlag an die angegebene Adresse zurückgesendet werden.

Alternativ kann auch bei der Gebäude- und Wohnungszählung unter www.zensus2011.de online gemeldet werden.

Eine vollständige Übersicht über die Fragen, die bei den jeweiligen Erhebungen gestellt werden, bieten die Musterfragebogen unter http://www.zensus2011.de/presse/fragebogen.html.

Weitere Auskünfte gibt:

Thomas Riede,
Telefon: (0611) 75-2325,
www.destatis.de/kontakt

Media Contact

Thomas Riede Statistisches Bundesamt

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