Asylbewerberleistungen 2009: Weiterer Rückgang

Gegenüber dem Vorjahr (2008: 842,5 Millionen Euro), in dem diese Ausgaben erstmals seit Bestehen der Asylbewerberleistungsstatistik (1994) unter der Milliardengrenze lagen, gingen sie um weitere 6,4% zurück.

Knapp drei Viertel (73,8%) der Bruttoausgaben wurden im Jahr 2009 für Leistungen zur Deckung des täglichen Bedarfs (so genannte Regelleistungen) ausgegeben, gut ein Viertel (26,2%) für besondere Leistungen. Bei den besonderen Leistungen, die die Empfänger zumeist neben den Regelleistungen erhalten, handelt es sich nahezu ausschließlich um Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft oder Geburt.

Nach Abzug der Einnahmen – größtenteils aus Aufwendungsersatz, Kostenersatz und der Rückzahlung gewährter Hilfen (Tilgung und Zinsen von Darlehen) – in Höhe von 22,4 Millionen Euro betrugen die Nettoausgaben rund 766,5 Millionen Euro. Dies sind rund 5,8% weniger als 2008. Im Jahr 2009 wurden in Deutschland für Asylbewerberleistungen pro Kopf der Gesamtbevölkerung rechnerisch gut 9 Euro netto aufgewendet, 2008 waren es knapp 10 Euro pro Kopf.

Mit den Ausgaben ging auch die Zahl der Empfänger von Regelleistungen nach dem Asylbewerbungsleistungsgesetz zurück. Zum 31.12.2009 erhielten in Deutschland rund 121 000 Personen entsprechende Regelleistungen. Gegenüber 2008 sank damit die Zahl der Leistungsempfänger um 5,2%. Der bisherige Höchststand wurde Ende 1996 mit 490 000 Personen erreicht; seitdem ist die Zahl der Leistungsbezieher jährlich gesunken.

Besondere Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten zum Jahresende 2009 zumeist neben den vorgenannten Regelleistungen rund 38 000 Menschen (- 3,0% gegenüber 2008).

Eine zusätzliche Tabelle bietet die Online-Fassung dieser Pressemitteilung unter www.destatis.de.

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Birgit Leis Statistisches Bundesamt

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