Mehr Studienplätze für Ausländer
In Numerus-clausus-Fächern sollen künftig mehr ausländische Studenten in Deutschland ein Studium aufnehmen können. Die Voraussetzungen dazu haben die Bundesländer jetzt im Verwaltungsausschuss der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) geschaffen, indem sie die für Ausländer vorgesehene Studienplatzquote ab dem Wintersemester 2001 von fünf auf acht Prozent erhöht haben.
Die Neuregelung gilt für alle Studiengänge, in denen ein zentrales Auswahlverfahren durch die ZVS stattfindet. Die Länder sind sich grundsätzlich darüber einig, zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Studienstandortes Deutschland die Ausländerquote im zentralen Vergabeverfahren auszuweiten. Gleichzeitig haben sie auch die Frist verlängert, innerhalb der sich Ausländer an den Hochschulen einschreiben können.
Ausländer, die in Deutschland ihre Studienberechtigung erworben haben (sog. Bildungs-inländer) sowie Bürger aus EU- und EWR-Staaten sind bereits seit 1993 Deutschen bei der Vergabe von Studienplätzen gleichgestellt. Für sie ergeben sich daher durch die Neuregelung keine Änderungen.
Damit auch tatsächlich mehr ausländische Studenten ihr Studium in Deutschland aufnehmen können, wird ebenfalls ab Wintersemester 2001 die Frist für die Einschreibung geändert. Während bisher die Hochschulen der ZVS bis Ende September melden mussten, wie viele der Ausländerplätze in Anspruch genommen wurden, wird diese Frist nun bis Mitte Oktober verlängert. Nicht immer war es nämlich in der Vergangenheit gelungen, die Plätze in der Ausländerquote vollständig zu besetzten. Zum Zeitpunkt der Zulassung hielten sich viele Bewerber noch in ihrem Heimatland auf. Ihnen war es oft nicht möglich, innerhalb des kurzen Zeit-raums von den deutschen Behörden ein Einreisevisum zu erhalten und die weiteren ausländerrechtlichen Erfordernisse zu erfüllen. Die Hochschulen gewinnen durch diese Neuregelung einen Zeitraum von mehr als drei Wochen, so dass ein höherer Anteil der Zugelassenen in der Lage versetzt wird, sich einzuschreiben.
Der Anteil der im zentralen Vergabeverfahren zugelassenen und eingeschriebenen Bildungsinländer und EU-/EWR-Ausländer an der Gesamtzahl der Studienplätze lag zum Wintersemester 1999/2000 bei 4,4 Prozent, der Anteil der von den Hochschulen zugelassenen und eingeschriebenen Ausländer bei 4,2 Prozent.
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