Novelliertes Personenbeförderungsrecht – Handlungsanforderungen für ÖPNV-Aufgabenträger

Zum 1. Januar 2013 ist das novellierte Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Kraft getreten, nachdem Bund und Länder im September 2012 nach langen Verhandlungen einen Kompromiss über die Anpassung des PBefG an die bereits seit 3. Dezember 2009 geltende Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 erzielt haben.

Wenn auch das novellierte PBefG in der Kontinuität des vorangegangenen steht, so gibt es doch auch zahlreiche Änderungen und neue Instrumente, die Anpassungen in der Vorgehensweise erforderlich machen. Zu nennen sind hier beispielsweise einzuhaltende Fristen und Regelungen für die Vorabbekanntmachung und bei der Direktvergabe. Das neue PBefG definiert die Eigenwirtschaftlichkeit enger und erweitert die Möglichkeiten der Aufgabenträger, auf das ÖPNV-Angebot Einfluss zu nehmen. Die Aufgabenträger können in der Vorabbekanntmachung Anforderungen unter anderem an den Fahrplan und die Beförderungsentgelte angeben, so dass der auch im novellierten PBefG bestehende Vorrang eigenwirtschaftlicher Verkehre gegenüber der früheren Regelung eingeschränkter ist.

In diesem Zusammenhang erhält auch der Nahverkehrsplan ein höheres Gewicht. Weitere Änderungen und Neuerungen des aktuellen PBefG betreffen unter anderem die Möglichkeit zur Vergabe ausschließlicher Rechte durch den Aufgabenträger, die Genehmigungsfähigkeit alternativer Bedienformen sowie in einer längerfristigen Perspektive die Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit im ÖPNV.

Im Fokus des Brennpunktseminars stehen die Handlungsanforderungen, die es unter dem novellierten PBefG für Aufgabenträger zu beachten gilt. Dabei wird insbesondere folgenden Fragestellungen nachgegangen:

– Wie haben sich durch die Novellierung die Gestaltungsmöglichkeiten für die Aufgabenträger verändert?
– Welche Rolle haben Aufgabenträger, Genehmigungsbehörde und Verkehrsunternehmen?
– Welche Anforderungen muss der Nahverkehrsplan erfüllen?
– Welche Bedeutung kommt der Vorabbekanntmachung als Steuerungsinstrument zu?
– Wie können Direktvergaben an kommunale Verkehrsunternehmen unter dem neuen Rechtsregime realisiert werden?

Leitung:
Dr. Jürgen Gies, Dipl.-Volkswirt Tilman Bracher, Deutsches Institut für Urbanistik

Teilnehmerkreis:
Führungs- und Fachpersonal des öffentlichen Verkehrs aus den Bereichen Aufgabenträgerschaft, Verkehrsplanung, Recht, kommunale Unternehmen und Ratsmitglieder

Veranstalter:
Deutsches Institut für Urbanistik

Veranstaltungsort:
Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH
Zimmerstraße 13-15
10969 Berlin (Berlin)

Weitere Informationen:
http://www.difu.de/veranstaltungen/2013-02-28/novelliertes-personenbefoerderungs…

Ansprechpartnerin/Fragen zur Veranstaltung:
Heike Klix
Tel.: 030/39001-243
Fax: 030/39001-268
E-Mail:klix@difu.de

Kurzinfo: Deutsches Institut für Urbanistik
Das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) ist als größtes Stadtforschungsinstitut im deutschsprachigen Raum die Forschungs-, Fortbildungs- und Informationseinrichtung für Städte, Kommunalverbände und Planungsgemeinschaften. Ob Stadt- und Regionalentwicklung, kommunale Wirtschaft, Städtebau, soziale Themen, Umwelt, Verkehr, Kultur, Recht, Verwaltungsthemen oder Kommunalfinanzen: Das 1973 gegründete unabhängige Berliner Institut – mit einem weiteren Standort in Köln (Bereich Umwelt) – bearbeitet ein umfangreiches Themenspektrum und beschäftigt sich auf wissenschaftlicher Ebene praxisnah mit allen Aufgaben, die Kommunen heute und in Zukunft zu bewältigen haben. Der Verein für Kommunalwissenschaften e.V. ist alleiniger Gesellschafter des in der Form einer gemeinnützigen GmbH geführten Forschungsinstituts.
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