Going Public Grundsätze treten in Kraft
Zwölf weitere Banken begrüßen Grundsätze
Zum Montag treten die Going Public Grundsätze in Kraft, die die Deutsche Börse gemeinsam mit Vertretern von Banken, Emittenten, Investoren, Aktionärsschützern und IPO-Beratern entwickelt und am 16. Juli 2002 veröffentlicht hat. Die Grundsätze stellen Verhaltens- und Handlungsempfehlungen für Emittenten und Emissionsbegleiter dar und gelten für prospektpflichtige Aktienemissionen, deren Zulassung nach dem 1. September 2002 beantragt wird. Ziel der Grundsätze ist, die Funktion des Prospekts als zentrales Informationsmedium für Anleger bei Börsengängen zu stärken sowie die Gleichbehandlung von privaten und institutionellen Anlegern sicherzustellen.
Die folgenden zwölf Banken werden jetzt die Anwendung der Going Public Grundsätze bei künftigen Börsengängen unterstützen: ABN AMRO Rothschild, Bank Vontobel, BW-Bank, Citigroup, Commerzbank, Credit Suisse First Boston, ING BHF-BANK, JPMorgan, LEHMAN BROTHERS, Morgan Stanley, Sal. Oppenheim und WestLB Panmure. Zuvor hatten dies bereits Bayerische Hypo- und Vereinsbank, Deutsche Bank, Dresdner Bank, DZ-Bank, Goldman Sachs, Merrill Lynch und UBS Warburg zugesagt. Ebenfalls unterstützen der Analystenverband German Association of Investment Professionals (GAIP) und die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) die Going Public Grundsätze.
Die Going-Public Grundsätze inklusive Erläuterungen können im Internet abgerufen werden.
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