Bundesagentur für Arbeit legt Finanzbericht für das erste Quartal 2008 vor

Nach den ersten drei Monaten des Jahres 2008 verzeichnet sie somit ein Einnahmedefizit von 2,6 Milliarden Euro. Eine Unterdeckung war aufgrund der zu erwartenden Einnahmen und der geplanten Ausgaben erwartet worden.

Sie ist in der unterjährigen Finanzprojektion jedoch um 1,2 Milliarden Euro höher angesetzt. Deutliche Entlastungen in nahezu allen Ausgabenbereichen summierten sich auf Minderausgaben von 1,6 Milliarden Euro. Ihnen stehen leichte Mindereinnahmen gegenüber, besonders bei den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung.

Die geringeren Beitragseinnahmen sind aber kein Anzeichen für einen Beschäftigungsrückgang. Das Minus konnte zum Teil zu Beginn des Monats April ausgeglichen werden, mit einem weiteren Teil ist im Lauf des zweiten Quartals zusätzlich zu rechnen.

Die Einnahmen werden vor allem von den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung bestimmt. Die nochmalige Beitragssatzsenkung in der Arbeitslosenversicherung zum Jahreswechsel 2007/2008 auf nunmehr 3,3 Prozent entlastet zwar die Lohnnebenkosten. Andererseits schmälert der niedrigere Beitragssatz natürlich die Einnahmen der BA.

Dies und eine Reihe von weiteren Gesetzesänderungen stellen den Haushalt der BA im Jahr 2008 vor große Herausforderungen. Die guten Finanzergebnisse der letzten beiden Jahre tragen dazu bei, die Herausforderungen zu meistern und das geplante operative Defizit von 2,5 Milliarden Euro auszugleichen.

Die anhaltend günstige wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland sowie der milde Winter haben die Finanzentwicklung der BA im ersten Quartal 2008 nachhaltig beeinflusst. Die Arbeitslosigkeit ging zurück und die Zahl der Beitragspflichtigen zur Arbeitslosenversicherung nahm weiter zu. Infolgedessen mussten weniger Ausgaben getätigt werden als vorhergesehen. Das für Ende März projektierte Einnahmedefizit ist dementsprechend erheblich niedriger ausgefallen.

Beim Blick auf die Zahlen muss allerdings eine Reihe von Sondereinflüssen berücksichtigt werden, sowohl auf der Einnahme- wie auf der Ausgabenseite. Die Verlängerung der Arbeitslosengeld-Bezugsdauer für ältere Arbeitslose beispielsweise ist erst im April mit Wirkung ab 1. Januar 2008 gesetzlich in Kraft getreten. Die daraus resultierenden finanziellen Belastungen werden sich deshalb erst in den kommenden Monaten verstärkt auswirken.

Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de

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