Sondergenehmigungen für Super-Lkw in Niedersachsen

Niedersachsen ist nach Nordrhein-Westfalen das zweite Bundesland, das im Rahmen von Sondergenehmigungen Super-Lkw mit einer Gesamtlänge von 25,25 Me-tern zulässt. Bisher ist in Deutschland nur eine Gesamtlänge von 18,75 Metern erlaubt. Diese Fahrzeuge können ein zulässiges Gesamtgewicht von bis zu 60 Tonnen haben. Bei den genannten Sondergenehmigungen ist das Gesamtgewicht aber noch auf 40 Tonnen begrenzt.

„Das Modulare System erlaubt es, das Verkehrswachstum auf der Straße ökono-misch und ökologisch sinnvoll aufzufangen. Bis zum Jahre 2015 sollen dort fünf Lkw fahren wo heute bereits drei unterwegs sind. Durch das Modulare System kann die Zahl der Lkw konstant gehalten werden und die Streckenauslastung optimiert werden. Darüber hinaus wird die Kombination zu anderen Verkehrsträgern wie Bahn und Binnenschiff durch die Super-Lkw attraktiver. Be- und Entladevorgänge können optimiert werden“, so Riemann weiter.

In Schweden und Finnland sind Super-Lkw mit einem Gesamtgewicht von 60 Tonnen ohne Einschränkungen zugelassen. In Holland findet derzeit ein Großversuch statt, dessen Ausgang als positiv eingestuft wird. Das Europäische Modulare System (EMS) erlaubt seit zehn Jahren in der Europäischen Union die Kombination bestehender Sattelauflieger und Anhänger zu einer Gesamtlänge von 25,25 Metern bei einem Gesamtgewicht von 60 Tonnen. Hierdurch können der Spritverbrauch und die CO2-Emissionen um bis zu 30 Prozent gesenkt werden. Insgesamt sieben bis neun Achsen senken auch die Belastung für die Straßen um bis zu 30 Prozent.

„Wir brauchen von der Politik klare Entscheidungen, wie sie das Verkehrswachstum der Zukunft sinnvoll bewältigen möchte. Vorgeschobene Argumente wie eine angeblich zu hohe Belastung der Brücken konnten bisher nicht nachgewiesen werden“, so Riemann abschließend.

Media Contact

Jürgen Hasler presseportal

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http://www.bga.de

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