Nanotechnologie als Innovation und Risiko

Bei der von den Professoren Arno Scherzberg, Universität Erfurt, Wolfgang Burr, Universität Stuttgart und Joachim H. Wendorff, Universität Marburg, geleiteten und von der VW-Stiftung geförderten Veranstaltung geht es um die Frage, ob und wie die nach dem derzeitigen Wissensstand erkennbaren Risiken der Nanotechnologie wirksam begrenzt werden können, ohne ihr Innovationspotential unverhältnismäßig zu beschränken.

Als Nanotechnologie bezeichnet man Verfahren zur Herstellung und Bearbeitung von Stoffen, Materialien und Strukturen auf der atomaren und molekularen Ebene von 0,1 bis zu 100 Nanometern. Die in diesem Größenbereich auftretende Veränderung der chemischen Reaktionen sowie der mechanischen, optischen, magnetischen und biologischen Eigenschaften der behandelten Materie eröffnet neue oder verbesserte Nutzungsmöglichkeiten auf den verschiedensten Anwendungsfeldern der Medizin, Feinmechanik, Informations- und Kommunikationstechnologie, Energie- und Umwelttechnik sowie Materialwissenschaft.

Die besonderen Eigenschaften der Nanopartikel können aber auch Gefahren für Arbeitnehmer, Verbraucher und die Umwelt begründen. „Das Recht hat dieses besondere Risikopotential bislang nur unzureichend verarbeitet. Nanospezifische Grenzwerte fehlen“, so Prof. Scherzberg. Die Bemühungen von Politik und Verwaltung konzentrierten sich bisher vor allem auf die Innovationsförderung sowie auf Projekte zur Technikfolgenforschung. Die Notwendigkeit einer rechtlichen Regulierung der Technologieentwicklung werde zwar allgemein gesehen, Strategien zur normativen Bewältigung des Risikopotentials seien jedoch bislang weder auf nationaler noch auf supranationaler Ebene entwickelt.

Die Dritte Erfurter Staatswissenschaftliche Tagung soll die Frage klären, ob und ggf. wie dieses Regelungsdefizit derzeit behoben werden kann. Dazu ist zunächst festzustellen, auf welchen Regelungsfeldern Risiken erkennbar sind, die die Notwendigkeit einer Anpassung oder Ergänzung rechtlicher Regelwerke anzeigen. An die Feststellung des Regelungsbedarfs schließt sich die im Wege der Technikfolgenforschung zu beantwortende Frage nach der Regelungsreife der Materie. Sodann fragt sich nach Verfahren und Instrumenten einer rechtlichen Risikominimierung, die das innovative Potential der Nanotechnologie nicht in unangemessener Weise beschränken.

Den Auftakt der Tagung bildet ein Überblick über den Stand der Technologieentwicklung. Hier werden Experten für einige der wichtigsten derzeit bekannten Innovationsfelder die gegenwärtigen und in naher Zukunft zu erwartenden Anwendungen und Produkte, einschließlich ihrer vermuteten Eigenschaften, Nutzungsmöglichkeiten und Schadenspotentiale vorstellen. U.a. spricht Prof. Dr. Martin Hoffmann aus Ilmenau zum Thema Mikroelektronik, Informations- und Kommunikationstechnologie; Dr. Thomas Breiner von der BASF, Ludwigshafen nimmt die Materialwissenschaft in den Blick und Mitveranstalter Prof. Joachim H. Wendorff widmet sich dem Bereich der Nanochemie. Im Abendvortrag von Prof. Joerg Vienken, Fresenius Medical Care, werden die Anwendungsmöglichkeiten der Nanotechnologie in der Medizintechnik dargestellt.

Der zweite Themenbereich gilt der Frage, ob und wie die bisher bekannten Technologiefolgen zu bewerten und zu gewichten sind. Hierzu wird unter anderem aus den vom BMBF geförderten Projekten NanoCare und NanoDerm und über den Nanodialog der Bundesregierung mit Verbänden und Industrie berichtet. Der dritte Teil der Tagung gilt der Entwicklung von Ansätzen für ein angemessenes Risikomanagement. Die Suche nach einem geeigneten Regulierungsregime setzt zunächst am geltenden Recht an und fragt nach dessen Leistungskraft. Vertiefend behandelt werden vor allem das Immissionsschutz-, das Chemikalien und das Lebensmittelrecht.

Die Tagung findet im Lehrgebäude 4/Raum 1,2 auf dem Campus in der Universität Erfurt, Nordhäuser Straße 63 statt.

Weitere Informationen/Kontakt:
Prof. Dr. Arno Scherzberg Tel.: 0361-737-4761

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Jens Panse idw

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